Social Media etc.

Rechnungshof kritisiert unzulässige Parteispenden

Innenpolitik
13.12.2024 14:14

Der Rechnungshof (RH) sieht im Zusammenhang mit Social-Media-Accounts der ÖVP und SPÖ unzulässige Spenden. Verstöße der Freiheitlichen soll es bei einem Fanshop geben, der FPÖ-Werbematerialien vertreibt, sowie bei der „Neuen Freien Zeitung“.

Generell würden sich im Zusammenhang mit Social-Media-Aktivitäten von Politikerinnen und Politikern „Abgrenzungsfragen ergeben, die mit potenziellen Interessenskonflikten verbunden sind“, teilte der Rechnungshof am Freitag in einer Mitteilung mit. Dazu würden beispielsweise keine klaren Regeln vorliegen.

Bei der ÖVP stehen die Accounts von Kanzler Karl Nehammer im Fokus, Medieninhaber ist die Partei. Im Jahr 2022 gab es 50.600 Euro Personalkosten, die dem Bundeskanzleramt nicht vergütet wurden. Das wertete der Rechnungshof als unzulässige Spende. Darüber hinaus wurden Postings veröffentlicht, die die Regierungsarbeit des Kanzlers nicht unmittelbar betreffen, sondern als Werbung für die Partei zu werten sind.

Kanzler Karl Nehammer (Bild: BKA)
Kanzler Karl Nehammer

Einen weiteren Verstoß gegen das Parteiengesetz sieht der RH darin, dass Einnahmen und Ausgaben des Vereins „Österreichischer Seniorenbund“ und der entsprechenden Vereine auf Landesebene nicht im Rechenschaftsbericht 2022 ausgewiesen wurden. 

Facebook-Account von Doskozil
Bei der SPÖ ortet der RH ebenfalls einen Verstoß im Zusammenhang mit Social-Media-Postings. Vor zwei Jahren wurden auf dem Facebook-Account von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil sechs Beiträge veröffentlicht, die der Partei zuzuordnen sind.

„Die Fotos, die Inhalte der Begleittexte und die hervorstechende rote Unterlegung der Beiträge zur Veranstaltung zum 1. Mai (...) erzeugen bei durchschnittlich aufmerksamen (...) und informierten Betrachtern und Betrachterinnen den Eindruck, dass es sich um Parteiinhalte der SPÖ handelt und stellen daher einen Werbewert für die Partei dar“, heißt es in der Begründung.

Hans Peter Doskozil (Bild: LMS)
Hans Peter Doskozil

Eine weitere unzulässige Spende betrifft das Magazin „4U: Das Magazin der SPÖ Graz“, hier geht es um Spenden in der Höhe von 20.700 Euro. Nur ein Teil davon wurde ausgewiesen.

Blauer Webshop
Eine Mitteilung an den unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UTPS) gab wegen der FPÖ Kärnten. Diese verweist auf ihrer Webseite zu einem Fanshop, der Artikel mit dem Design der Partei anbietet. Hierzu wurden keine angefallenen Sach- und Personalkosten übermittelt.

Die „Neue Freie Zeitung“ hat wiederum eine Presseförderung von 54.242 Euro erhalten, die im Rechenschaftsbericht nicht angegeben wurde. Zudem seien die Einnahmen aus Inseraten zu gering dargestellt.

Bereits Ende Oktober veröffentlichte der Rechnungshof die Berichte der Grünen und NEOS. Auch dort ortete er im Zusammenhang mit Social-Media-Accounts von Beamtenminister Werner Kogler und Justizministerin Alma Zadić (beide Grüne) sowie des Wiener Vizebürgermeisters Christoph Wiederkehr (NEOS) unzulässige Spenden. 

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