Für Wirbel sorgt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, ein Veranstaltungsverbot am Karfreitag in Kärnten aufzuheben. Mit dem Argument, dass dieses seit 1955 bestehende Gesetz nicht verfassungskonform ist, könnten auch Einschränkungen am Heiligen Abend oder Sonntagsöffnungen wieder infrage gestellt werden.
Das Kärntner Veranstaltungsgesetz von 1955 war dem Verfassungsgerichtshof nach der Beschwerde eines Villacher Kulturvereins ein Dorn im Auge. Dieser musste im Vorjahr 400 Euro Strafe bezahlen, weil er ausgerechnet am Karfreitag ein Konzert mit zwei Musikgruppen organisiert hatte und von der Polizei „erwischt“ wurde. Denn §8 Abs.3 verbietet in Kärnten aus Respekt vor der religiösen Bedeutung des Todestages Jesu Christi Veranstaltungen am Karfreitag – ebenso übrigens am 24. Dezember!
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