Misstrauen angebracht

Vorsicht bei Notdiensten während der Feiertage

Steiermark
24.12.2024 07:35

Eine defekte Heizung ist an Weihnachten besonders lästig. Doch bei Online-Suche nach Handwerkern ist Misstrauen angebracht. Der Profi weiß Rat.

Ein gefluteter Keller wegen einer defekten Rohrleitung, eine eiskalte Heizung oder gleich ein Stromausfall im ganzen Haus – Szenarien, die man gerade an den Feiertagen gar nicht braucht. „Doch leider kann gerade das zu Weihnachten passieren: Und wenn dann Probleme auftreten, ist es oft schwierig, einen Notdienst zu finden“, erklärt Johannes Weiß, Geschäftsführer der beiden Innungen Installateure und Elektriker in der Wirtschaftskammer Steiermark.

Nicht blind vertrauen, misstrauisch sein 
„Viele greifen auf Internet-Recherche zurück. Da kann es schnell passieren, dass sie auf Fake-Installateur-Seiten hereinfallen“, schildert Weiß. Denn: „Zugegebenermaßen sind diese auf den ersten Blick äußerst professionell aufgebaut.“ Deshalb heißt es in so einer stressigen Situation, Nerven bewahren und einige Punkte beachten, damit man auf keine Betrüger hereinfällt.

„Wir haben nämlich immer wieder solche Betrugsfälle. Kunden vertrauten blindlings. Dann tauchen ungeschulte Mitarbeiter auf, die in bar kassieren und mitunter für noch größere Schäden sorgen. Die Kunden bleiben letztlich auf horrenden Rechnungen sitzen“, sagt Weiß.

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Jedes Jahr zu Weihnachten passiert leider dasselbe. Und die Fake-Seiten sind zugegebenermaßen sehr professionell.

(Bild: Foto Fischer)

Landesinnungsgeschäftsführer Johannes Weiß

Vorsicht sei etwa geboten, wenn mit Dumpinglöhnen ab 38 Euro gelockt werde. „Das ist in Zeiten wie diesen absolut nicht mehr realistisch“, betont der Experte. Misstrauen sei zudem angebracht, wenn Telefonnummern nicht eindeutig zuordenbar sind oder auf der Website das Impressum fehlt.

 „Scheint das Unternehmen gar nicht auf der WKO-Website Firmen A-Z auf, ist sie nicht eingetragen, dann lieber gleich die Finger davon lassen“, rät Weiß. „Wir haben zudem unsere eingetragenen Installateure gebeten, auf ihrer Homepage oder in den Medien ihre Bereitschaftsdienste zu veröffentlichen.“

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