Der Nationalrat hat eine Neuregelung der Handysicherung beschlossen. Ermittler brauchen künftig den Richter-Segen, um Datenträger wie Smartphones auszuwerten. Das ist nicht alles, was neu wird: Der Opferschutz wird verstärkt. Wie genau, klärt ein Salzburger Jurist auf.
Auf den letzten Drücker hat sich der Nationalrat Mitte Dezember für das Gesetzespaket zur Neuregelung der Handysicherung ausgesprochen – zuvor hatte ja der Verfassungsgerichtshof die alte Regelung gekippt. Die bekannteste Änderung betrifft die Beschlagnahme von Datenträgern wie Laptops und Smartphones. Künftig brauchen Ermittler eine richterliche Genehmigung zur Auswertung von Daten. „Ein Thomas Schmid wäre mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich“, weiß Stefan Rieder, Rechtsanwalt und Salzburg-Leiter des Opferschutzvereins Weißer Ring.
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