Während mögliche neue Steuern – etwa die Besteuerung von Reichtum und Erbe – die Koalitionsverhandler von ÖVP, SPÖ und NEOS beschäftigen, sind einige steuerliche Änderungen der Schwarz-Grünen Bundesregierung schon fix. Auf 55.000 Euro erhöht wird unter anderem die Kleinunternehmergrenze.
Im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung erfolgt mit erstem Jänner die Anpassung der ersten vier Tarifgrenzen. Dadurch beträgt der Grenzsteuersatz für die ersten 13.308 Euro null Prozent, für Einkommensteile darüber bis 21.617 Euro 20 Prozent, bis 35.836 dann 30 und bis 69.166 Euro 40 Prozent. Bis zu 103.072 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 48, darüber 50 Prozent.
Nicht Teil der Abgeltung der Kalten Progression ist bis dato die Freigrenze der „sonstigen Bezüge“ (insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Wie bereits 2024, wird es auch im kommenden Jahr eine entsprechende Anpassung geben.
An die Inflationsrate angepasst werden auch die Absetzbeträge, unter anderem für Alleinverdiener. Ab Juli steht Alleinerziehern mit einem Jahreseinkommen von höchstens 25.725 Euro für Kinder bis zum 18. Lebensjahr zusätzlich ein Kinderzuschlag in Form eines Absatzbetrages zu. Der Betrag von 60 Euro und der Einkünftehöchstbetrag sollen ab 2026 jährlich an die Inflation angepasst werden.
Mehr Geld für Dienstreisen und Kilometergeld
Bereits ab Jahresanfang auf 50 Cent pro Kilometer erhöht wird das Kilometergeld, für mitbeförderte Personen kann künftig ein Beitrag von 15 Cent geltend gemacht werden. Außerdem soll die derzeit geltende Obergrenze für den Ansatz von Kilometergeld für Fahrräder von 1.500 Kilometer auf 3.000 Kilometer pro Jahr verdoppelt und die Untergrenze für Fußgängerinnen und Fußgänger auf ein Kilometer halbiert werden.
Bei Dienstwohnungen wird die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche auf 35 Quadratmeter erhöht, und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot. Angehoben werden auch die Tages- und Nächtigungsgelder: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro), das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
Kleinunternehmer haben neben der Anhebung der Grenze einen weiteren Grund zur Freude: Künftig haben dieses immer die Möglichkeit der vereinfachten Rechnungsausstellung, unabhängig von dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag (bisher war dies nur bei Rechnungen bis 400 Euro möglich). Die Kleinunternehmerbefreiung kann künftig auch von Unternehmern angewandt werden, die ihr Unternehmen nicht in Österreich, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat betreiben.
Für Arbeitnehmer neu ist das „Telearbeitsgesetz“, dieses ersetzt das Homeoffice und macht arbeiten – sofern mit dem Arbeitgeber vereinbart – ortsunabhängig, etwa im Kaffeehaus, möglich.
Termine am Finanzamt per Video oder Live-Chat
Neuerungen gibt es auch in der Finanzverwaltung. Aus Sicherheitsgründen wird das Login im FinanzOnline auf eine Zwei-Faktor-Authentifizierung umgestellt. Spätestens ab Herbst 2025 wird diese verpflichtend. Ausgebaut werden sollen die Kapazitäten für Videotermine beim Finanzamt. Daneben soll auch die Möglichkeit von Auskünften im Live-Chat bzw. am Telefon forciert werden.
Erweitert wurde eine Regelung, wonach bei Zahlungen, die bei Leitungsverlegungen (idR an Bauern) erfolgen, eine Abzugssteuer von 10 Prozent einbehalten wird. Künftig sollen auch Zahlungen erfasst werden, die aus Anlass von Hochwasserschutzmaßnahmen gezahlt werden. Ein Unternehmer, der sein Unternehmen an einen Angehörigen übertragen möchte, kann ab ersten Jänner einen Antrag auf Begleitung der Unternehmensübertragung stellen.
Förderungen werden überprüft und veröffentlicht
Um die Hintergründe zum Budget besser verständlich zu machen, geht im 2. Quartal ein „offenes e-Learning“ an den Start. Auf der Homepage des Finanzministeriums sollen zusätzlich, bereits im ersten Quartal, die wichtigsten für das Budget relevanten Wirtschaftsindikatoren national und im internationalen Vergleich dargestellt werden.
An den Start geht 2025 auch eine Förder-Taskforce, die sich auf die Suche nach möglichen Doppelgleisigkeiten in der Förderungsstruktur macht. Durch eine Bund-Länder-übergreifende Erarbeitung von geeigneten Wirkungsindikatoren zur Einmeldung an die Transparenzdatenbank soll die Transparenz erhöht und die Datenlage zur Wirkung von Förderungen verbessert werden.
In Wien geht ein Pilotprojekt mit der Senkung des gesamtstaatlichen Budgetrisikos im Klimabereich an den Start. Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes hat ab September eine proaktive namentliche Veröffentlichung aller Förderungen an Unternehmen ab 1.500 Euro zu erfolgen.
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