Kind in OÖ verletzt

Ermittlungen nach Bissattacke wurden eingestellt

Oberösterreich
04.01.2025 08:00

Keine rechtlichen Konsequenzen hatte die mörderische Bissattacke eines Wolfshundes auf einen Chihuahua in Bad Ischl (OÖ): Obwohl der Beißer auch eine Zehnjährige verletzte, die ihr 3,5-Kilo-Hündchen schützen wollte, hat die Staatsanwaltschaft Wels das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt. 

Die Bissattacke eines Rottweilers am Neujahrstag in Kirchberg ob der Donau weckte Erinnerungen an einen dramatischen Zwischenfall am 9. Oktober in Bad Ischl. Dieser hatte sich gegen 16.20 Uhr in einer Siedlung zugetragen.

Tragisches Ende
Eine Zehnjährige war mit ihrer Chihuahua-Hündin „Tiffany“ entlang der Straße am Haus der Nachbarn vorbeispaziert. Begleitet wurde die Schülerin von einer Freundin, die ebenfalls einen kleinen Hund mit sich führte. Das friedliche Promenieren der Mädchen fand leider aber ein jähes Ende.

„Tiffany“ hatte keine Chance
Denn aus dem nicht eingezäunten Areal der Nachbarn kam ein tschechoslowakischer Wolfshund gestürzt. Er fiel brutal über den kleinen Chihuahua her und biss mehrmals kräftig zu. Die nur 3,5 Kilogramm schwere „Tiffany“ erlitt tödliche Verletzungen.

„Tiffany“ verendete als Folge massiver Bisse  (Bild: zVg)
„Tiffany“ verendete als Folge massiver Bisse 

Schülerin musste im Spital behandelt werden
Die Zehnjährige, die verzweifelt versucht hatte, ihre Hündin zu schützen, wurde ebenfalls verletzt. Der Wolfshund biss sie in den linken Ringfinger, ihre Kleidung war völlig blutverschmiert. Den Nachbarn gelang es schließlich, den tobenden Hund zu bändigen. Das Kind flüchtete dann geschockt nach Hause und musste anschließend im Spital behandelt werden.

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Das Verfahren musste eingestellt werden, weil beim Opfer keine Verletzung von mehr als 14 Tagen Dauer entstanden war.

Silke Enzlmüller von der Staatsanwaltschaft Wels

Ermittlungen gegen Hundebesitzer und dessen Vater
Gegen den 33-jährigen Hundebesitzer und dessen Vater (66), der das Tier beaufsichtigt hatte, wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.

Das Verfahren ist von der Staatsanwaltschaft Wels inzwischen aber eingestellt worden. „Beim Opfer entstand keine Verletzung von mehr als 14-tägiger Dauer. Das Kind litt nur etwa eine Woche lang an Schmerzen“, erklärt Sprecherin Silke Enzlmüller.

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