Seit Volksbegehren digital unterstützt werden können, gibt es deutlich mehr. Gleichzeitig sei die Erfolgsquote zurückgegangen, teilte das Parlament am Dienstag in einer Aussendung mit. Seit 2018 gab es insgesamt 67 Volksbegehren, darunter etwa „Don‘t smoke“ von der Ärztekammer und Krebshilfe und eines gegen Korruption.
Damit ein Anliegen im Nationalrat behandelt wird, sind mindestens 100.000 Unterschriften nötig oder die Unterstützung von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer. Seit 2018 besteht die Möglichkeit, Volksbegehren online mittels ID-Austria zu unterstützen. Diese Variante nutzt die Mehrheit (54 Prozent) inzwischen auch. Alternativ können Unterstützerinnen und Unterstützer persönlich zum Eintragungslokal der eigenen Wohngemeinde kommen.
Sieben von zehn erfolgreich
Von 1964 bis 2017 gab es 39 Volksbegehren, alleine in den vergangenen sieben Jahren waren es 67. Ungefähr sieben von zehn (69 Prozent) waren erfolgreich, sprich mussten im Nationalrat behandelt werden. Früher hatten noch neun von zehn Volksbegehren Erfolg.
Auch die Auseinandersetzung im Nationalrat ist heute weniger intensiv. Vor 2018 wurden die Begehren oft mehrmals in einem Ausschuss beraten, heute ist die Mehrheit genau einmal Thema. Entschließungsanträge gab es nur zu sechs von 46 Volksbegehren.
Wie berichtet, lässt sich damit auch Geld verdienen. Für jedes erfolgreiche Volksbegehren sind 13.686 Euro möglich, um die Kosten abzudecken. Laut Parlament bringen einzelne Gruppen regelmäßig Volksbegehren zu gleichen oder ähnlichen Themen ein. Immer wieder gibt es auch zwei mit gegensätzlichen Standpunkten wie „Smoke – Ja“ und „Smoke – Nein“. Eingebracht werden Volksbegehren unter anderem von Gewerkschaften, Parteien oder zivilgesellschaftlichen Organisationen wie NGOs.
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