AK-SERVICE-TIPP

Anrechnung der Karenzzeiten: Was ist zu beachten?

Steiermark
22.01.2025 05:59

Elisabeth Mattersdorfer, Expertin für Frauen und Gleichstellung in der Arbeiterkammer Steiermark, kennt die vielen Stolpersteine rund um die Elternkarenz und weiß, worauf Mütter und Väter etwa bei Entgeltfortzahlung im Krankenstand und Kündigungsfrist achten müssen.

Für Geburten ab 1. August 2019 werden Zeiten der Elternkarenz (maximal bis zum zweiten Geburtstag) für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche, auch für Gehaltsvorrückungen, gesetzlich angerechnet. Diese Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.

Einkommensunterschiede reduzieren
Hat sich eine Mutter bei der Geburt ihres Kindes im vierten Beschäftigungsgruppenjahr befunden und nimmt zwei Jahre Karenz in Anspruch, ist sie nach Rückkehr aus der Karenz im sechsten Beschäftigungsgruppenjahr einzustufen. Durch die zwingende gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten sollen die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern reduziert werden.

Was gilt für Geburten bis 31. Juli 2019? Während der Karenz bleibt das Dienstverhältnis grundsätzlich aufrecht. Arbeitsrechtlich zählt die Zeit jedoch nicht als Dienstzeit, sondern ist als sogenannte neutrale Zeit zu werten.

Für die Bemessung der Kündigungsfrist, für die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und für das Urlaubsausmaß werden höchstens zehn Monate der ersten Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet.

Für Vorrückungen wird die Karenzzeit auch nur angerechnet, wenn eine entsprechende kollektivvertragliche Regelung gegeben ist.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Steiermark



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt