Wie berichtet, wurde Grünen-Generalsekretärin vom ehemaligen Sprecher rechtsextremen Identitären Bewegung, Martin Sellner, wegen übler Nachrede geklagt. Ein Kärntner Gericht forderte daraufhin die Aufhebung der parlamentarischen Immunität Olga Voglauers. Doch dem wird nicht Folge geleistet.
Der Nationalrat stimmte am Mittwoch gegen eine Auslieferung der Kärntner Politikerin. Grund für den Antrag des Landesgerichts Klagenfurt zur „Auslieferung“ Voglauers war eine Privatanklage wegen übler Nachrede des Rechtsextremisten Sellner, dem sie das Zeigen des Hitlergrußes unterstellt hatte.
Mit Ausnahme der FPÖ waren alle Parteien der Ansicht, dass Voglauers Vorwurf, der sich jedoch nicht bestätigen lassen hatte, im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit erfolgt war.
Voglauer zivilrechtlich zu Widerruf verurteilt
In einem zivilrechtlichen Verfahren wurde Voglauer allerdings zu einem Widerruf verurteilt. Diesem kam die Kärntnerin im September nach. Dennoch reichte Sellner auch eine strafrechtliche Privatanklage ein. Im Falle einer Verurteilung hätten Voglauer eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen gedroht.
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