Aufreger-Rechtsstreit

Mann will als Frau früher in Pension: Neue Details

Gericht
25.01.2025 06:00

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs – die der „Krone“ vorliegt –  bringt neue, pikante Details ans Licht. Demnach hat jener 62-jährige Wiener, der sich 2023 zur Frau umtragen ließ und dann den Ruhestand beantragte, bereits öfters erfolglos die Gewährung einer Pension begehrt. Die Pensionsversicherungsanstalt hat einen Verdacht ...

„Mein Hund fühlt sich als Katze. Endlich keine Hundesteuer mehr“, lautet ein Posting eines „Krone“-Lesers zum Bericht über einen Wiener, der als Frau früher in Pension gehen will. Der Rechtsstreit, der bis zum Obersten Gerichtshof ging, wühlt auf.

Beurkundete Geschlechtsänderung
Zur Erinnerung: Ein 1962 geborener Wiener erwirkte im März 2023 die Änderung des Geschlechts im Zentralen Personenstandsregister von „männlich“ auf „weiblich“, um kurz darauf die Gewährung einer Alterspension zu beantragen, die er aufgrund des niedrigeren Regelpensionsalters früher als in seinem ursprünglichen antreten könnte. Weil die Pensionsversicherungsanstalt diese ablehnte, klagte der Mann (wir bleiben zur besseren Verständlichkeit bei der männlichen Anrede).

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Die klagende Partei hat schon öfters erfolglos die Gewährung einer Pension begehrt und dabei niemals ein Zugehörigkeitsempfinden zum weiblichen Geschlecht erwähnt.

Aus der OGH-Entscheidung

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die der „Krone“ vorliegt, bringt neue, pikante Details zu dem Fall hervor:  Laut PVA habe der Kläger „schon öfters erfolglos die Gewährung einer Pension begehrt und dabei niemals ein Zugehörigkeitsempfinden zum weiblichen Geschlecht erwähnt.“ Auch lägen keine medizinische oder andere Gutachten vor, die Derartiges bestätigen könnten.

Versicherungsträger muss den Beweis antreten
Der Versicherungsträger äußert daher den Verdacht, dass der Antragsteller „ein Zugehörigkeitsempfinden zum weiblichen Geschlecht bloß rechtsmissbräuchlich behaupte, um schon vor Erreichen des für Männer geltenden Regelpensionsalters in den Genuss einer Alterspension zu kommen. – „Sie hat sich seit mehreren Jahren als Frau gefühlt“, erwidert die klagende Partei. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht geht Streit demnächst zurück an den Start. Dort kann die PVA jetzt den Beweis antreten, warum die Eintragung als Frau nicht den Tatsachen entspricht. Gelingt der Beweis nicht, so ist der Versicherte laut OGH ab der Änderung der Eintragung seines Geschlechts im Zentralen Personenstandsregister, rechtlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig zu behandeln.

Umtragung ohne ärztliches Attest
Übrigens: Die zuständige Magistratsabteilung der Stadt Wien wollte die Umtragung zur Frau ursprünglich nicht genehmigen, weil der Mann kein fachärztliches Attest vorlegte. Das Verwaltungsgericht aber vertrat den Standpunkt, dass dieses keine rechtliche Voraussetzung sei. Die Umtragung erfolgte also doch, aber das Magistrat brachte Amtsrevision ein. Dieses Verfahren ist, wie der „Krone“ bestätigt wurde, jetzt am Verwaltungsgerichtshof anhängig.

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