Zeuge kam aus Sydney

Fünf-Tage-Trip nach Salzburg auf Gerichtskosten

Salzburg
26.01.2025 08:00

Das Landesgericht brauchte einen Zeugen aus Australien. Der Mann machte aus dem Prozessbesuch gleich einen Fünf-Tage-Urlaub und kassierte die Kosten in Höhe von 8700 Euro von der Justiz. Zu Unrecht, wie nun das Bundesverwaltungsgericht feststellte.

Ob Zeuge oder Schöffe: Wenn das Gericht zum Strafverfahren lädt, muss man kommen. Selbst, wenn man auf der anderen Seite der Erde wohnt. Das war bei einem in Australien lebenden Mann der Fall: Als einziger Zeuge eines Betrugsprozesses musste er am 27. Juni 2023 nach Salzburg ins Landesgericht.

8700 Euro Rechnung vorgelegt
Aus dem gerichtsbedingten Besuch machte der Betroffene einen Fünf-Tage-Trip. Flug, Hotel und Verpflegung – viermal Frühstück, viermal Mittagessen und viermal Abendessen – stellte der Betroffene dem Gericht in Rechnung. In Summe: 8641 Euro. Allein der Hin- und Rückflug von Sidney kostete 8180 Euro.

Revisor kritisiert: „Teuerster Flug und längste Strecke“
Der Prozess endete mit einem Freispruch, die Verfahrenskosten – darunter jene des Zeugen – musste das Gericht zahlen. Eineinhalb Jahre später fiel dem Revisor des Oberlandesgerichtes die Rechnung auf, er brachte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein: „Ohne Dokumentation und ohne jegliches Ermittlungsverfahren“ sind die „extrem hohen Flugkosten und Aufenthaltskosten“ zuerkannt worden, monierte er. Der Zeuge habe sogar den teuersten Flug und die längere Strecke über Nordamerika gewählt, obwohl es deutlich günstigere gäbe.

Das Bundesverwaltungsgericht fordert einen neuen Bescheid zu den Gebühren. Offen bleibt nur, ob jetzt der Zeuge die Kosten rückerstatten muss.

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