Weil die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch berufen hatte, stand die Umweltanwältin des Landes Steiermark, Ute Pöllinger, am Mittwoch erneut vor Gericht – diesmal am Oberlandesgericht in Graz. Es ging um die angeklagte Falschaussage rund um die Ermittlungen im UVP-Skandal.
Die Umweltabteilung des Landes geriet vor über drei Jahren in den Fokus von Landesrechnungshof und Staatsanwaltschaft, nachdem die „Krone“ fragwürdige Zustände in der Abteilung 13 ans Tageslicht brachte. UVP-Bescheide sollen im großen Stil gleich von den Projektwerbern selbst bzw. von deren Rechtsvertretern formuliert worden sein.
Ermittlungen wurden eingestellt
2023 hat der Bundesrechnungshof die Vorwürfe untermauert. Die Wiener Prüfer stellten fest, dass in mehreren Verfahren unzulässige Kommunikation zwischen Vertretern der Projektwerbern und der Behörde stattfanden. Ende November 2024 wurden die Ermittlungen in der UVP-Affäre dann seitens der Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt.
Davor wurde gegen 13 Beschuldigte umfangreich ermittelt. Neben den Vorwürfen des Amtsmissbrauches und der Bestechung stand auch der Vorwurf der Erstattung falscher Gutachten im Raum. Doch es wurden keine Anhaltspunkte für ein amtsmissbräuchliches oder sonst strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt. Somit wird es auch keine Anklage geben.
Sie war von der Richtigkeit ihrer Aussage überzeugt.
Die Richterin des Erstgerichts
Nur Umweltanwältin angeklagt
Wer allerdings angeklagt wurde, war die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger. Sie wurde Mitte November 2021 von der Polizei zur Causa befragt. Dabei soll sie, so wurde es der Juristin vorgeworfen, Rechtsanwälte zu Unrecht belastet haben. Diese würden UVP-Bescheide vorformulieren oder verfassen, soll Pöllinger laut Staatsanwaltschaft bei der Polizei ausgesagt haben. Eine Kollegin hatte ihr das erzählt. Das es nur Tratsch war, erwähnte sie aber nicht. Ein Anwalt zeigte sie an.
„Von Richtigkeit überzeugt gewesen“
Am Straflandesgericht Graz wurde Pöllinger vergangenen August von den Vorwürfen der falschen Beweisaussage freigesprochen, „weil sie von der Richtigkeit ihrer Aussage überzeugt war“, urteilte Richterin Julia Noack damals. Auch wenn sich inzwischen herausgestellt hat, dass die Anschuldigungen falsch waren. Pöllinger hat sich auch dafür entschuldigt.
Am Oberlandesgericht in Graz wurde am Mittwoch über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch verhandelt. Der Oberstaatsanwalt führte dazu aus, dass die Angeklagte bei ihrer Einvernahme nicht darauf hingewiesen hatte, dass sie nur Angaben einer Kollegin weitererzählt. „Als Juristin weiß sie, dass es ein wesentlicher Unterschied ist, ob man Gerüchte weitergibt oder definitives Wissen.“
Verteidiger Stefan Schoeller betonte, dass seine Mandantin von der Richtigkeit ihrer Aussage überzeugt gewesen sei. „Es war zum damaligen Zeitpunkt eine Überzeugung, die sich als falsch herausgestellt hat.“ Zudem betonte der Anwalt, dass die Fragen, die Pöllinger seitens der Polizei zu den Anwälten gestellt wurden, Fragen mit Suggestivwirkung waren.
Auch wenn man Informationen aus Tratscherei bezieht, ist es möglich, dass man davon ausgeht, dass sie wahr sind.
OLG-Richterin Sandra Berzkovics
„Aussagen glaubhaft“
Der Richtersenat gab nach Beratung der Berufung der Staatsanwaltschaft nicht statt. „Auch wenn man Informationen aus Tratscherei bezieht, ist es möglich, dass man davon ausgeht, dass sie wahr sind“, erläuterte die Vorsitzende Sandra Berzkovics. Zudem hätten die Ermittler die Umweltanwältin auch nur gefragt, ob sie ein offenes Geheimnis bestätigen könne. Ihre Angaben waren zwar falsch gewesen, bei lebensnaher Würdigung der Aussagen sei aber glaubhaft, dass sie zur Tatzeit davon überzeugt war.
Der Freispruch ist somit bestätigt und rechtskräftig. „Ist es jetzt wirklich vorbei?“, wollte Pöllinger im Anschluss von ihrem Anwalt wissen. „Ja, jetzt ist es wirklich vorbei!“, nickte Stefan Schoeller.
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