FPÖ-Bundesparteichef Herbert Kickl hat einen Prozess am Wiener Handelsgericht gegen die SPÖ gewonnen. Die Genossen hatten dem FPÖ-Bundesparteichef vorgeworfen, Kontakte zu einem Neonazi zu haben. Nun wird die SPÖ zur Kasse gebeten.
Die SPÖ muss Kickl Schadensersatz in Höhe von 1500 Euro zahlen. Dazu kommen noch gut 6900 Euro an Verfahrenskosten, die zu berappen sind.
Behauptungen in Newsletter veröffentlicht
In dem Verfahren ging es im Wesentlichen darum, dass die Sozialdemokraten einen Newsletter veröffentlicht hatten, in dem eine Nähe Kickls zu einem bekannten Neonazi behauptet wurde.
Die inkriminierten Äußerungen der Beklagten stellten eine unwahre rufschädigende Ehrenbeleidigung dar.
Urteil des Wiener Handeksgerichts
SPÖ muss auch Gegendarstellung veröffentlichen
Zudem wurde verbreitet, dass der damalige Innenminister die Razzia im Verfassungsschutz (damals BVT) veranlasst hätte, um eine Liste im Rechtsextremismusreferat zu beschlagnahmen, die die Nähe zwischen den beiden beweisen solle. Schließlich verordnete das Wiener Handelsgericht die SPÖ auch noch zu einer Gegendarstellung.
Auszüge aus dem Urteil
Im Urteil heißt es unter anderem: „Es kann – vor allem auch unter Berücksichtigung des damaligen Ministeramts des Klägers und seiner jetzigen Funktion als Bundesparteiobmann der Freiheitlichen Partei Österreichs – kein Zweifel daran bestehen, dass die inkriminierten Aussagen geeignet sind, das Ansehen oder die Wertstellung des Klägers in der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder zu schmälern.“
Die inkriminierten Äußerungen der Beklagten stellten „eine unwahre rufschädigende Ehrenbeleidigung“ dar.
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