Wenn das Kind erkrankt, ist das für die Eltern belastend genug, hinzu kommen die Sorgen rund um die Betreuung. Auf wie viele Tage Pflegefreistellung die Eltern pro Jahr Anspruch haben, erklärt hier Oliver Schabl, Experte für Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung wegen der notwendigen Pflege ihres erkrankten Kindes sowie wegen der notwendigen Betreuung ihres gesunden Kindes, wenn die Betreuungsperson aus schwerwiegenden Gründen (beispielsweise, weil sie erkrankt ist) ausgefallen ist. Dies ist unabhängig davon, ob sie mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Das Ausmaß der Pflegefreistellung beträgt von Beginn der Beschäftigung an eine wöchentliche Arbeitszeit pro Arbeitsjahr.
Eine zweite Pflegefreistellungswoche innerhalb eines Arbeitsjahres steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei neuerlicher pflegebedürftiger Erkrankung ihres unter zwölf Jahre alten Kindes zu – wiederum im Ausmaß ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Die Pflegefreistellung kann wochen-, tage- oder stundenweise konsumiert werden.
Den Arbeitgeber umgehend informieren
Die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber muss schnellstmöglich darüber informiert werden. Verlangt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat sie oder er die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen.
Bei Fragen kann man sich an die AK wenden.
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