Die Staatsanwaltschaft Wien hat wegen der Äußerungen Harald Stefans bei einem FPÖ-Stammtisch die Auslieferung beantragt. Der Freiheitliche hatte dort afghanische Flüchtlinge als „Gesindel“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft will nun wegen des Verdachts auf Verhetzung ermitteln.
Um die Ermittlungen gegen Harald Stefan aufnehmen zu können, muss zuerst die Immunität Stefans durch den Nationalrat aufgehoben werden. Dieses Vorhaben bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.
Migranten seien „Gesindel“
Bei der heimlich aufgenommenen Veranstaltung Anfang Jänner in Wien-Simmering hatte Stefan davon gesprochen, dass man in Afghanistan „aufs Land geschickt“ werde, wenn man sich in einer Stadt „deppert“ verhalte. „Da sind dann so regionale Stammeshäuptlinge. Und die haben das dann auch halbwegs im Griff.“ Wenn jemand immer noch nicht „spure“, werde er nach Europa geschickt – hier erhalte man also nur das „letzte Gesindel“.
Scharf geschossen wurde auch gegen die ÖVP, mit der die FPÖ zu dieser Zeit noch über eine Koalition verhandelte, sowie gegen die EU. Anlässlich des Stammtisches sei überspitzt formuliert worden, hieß es damals seitens des FPÖ-Klubs.
Weshalb nur die Auslieferung Stefans, aber nicht jene des FPÖ-Abgeordneten Markus Tschank – der beim Stammtisch ebenfalls zu Wort kam – beantragt wurde, wurde vonseiten der Staatsanwaltschaft nicht erklärt. Dem Ansuchen liege eine anonyme Sachverhaltsdarstellung zugrunde.
Im Fall der Auslieferung Stefans würde die StA Wien das Verhetzungsverfahren in ein bereits laufendes Ermittlungsverfahren einbeziehen, das gegen Stefan, den FPÖ-Abgeordneten Martin Graf sowie den freiheitlichen Klubdirektor Norbert Nemeth anhängig ist.
Ermittlungen im Verdacht von NS-Wiederbetätigung
Im Zusammenhang mit deren Teilnahme am Begräbnis eines langjährigen Burschenschafters der „Olympia“, der am 27. September 2024 am Hernalser Friedhof zu Grabe getragen wurde, wird gegen die drei der Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung geprüft. Es muss untersucht werden, ob die drei am offenen Grab das Volkslied „Wenn alle untreu werden“ mitintoniert hatten und ob dabei die ursprüngliche Version oder die von der SS abgeänderte Variante gesungen wurde.
Die drei FPÖ-Vertreter bestreiten die wider sie erhobenen Vorwürfe. Die diesbezüglichen Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, teilte die StA-Sprecherin am Donnerstag mit.
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