Keinen gewissenhaften Umgang mit Steuergeld orten die Rechnungshofprüfer bei den für den Waldfonds zuständigen Landesstellen im Ländle.
Auf der Homepage des Landes wird noch der hervorragende Ruf des Waldfonds als „unbürokratisches, flexibles und treffgenaues Förderinstrument“ gepriesen. Die Arbeit sei 2015 auch vom Bundesrechnungshof positiv festgestellt und den anderen Bundesländern zur Nachahmung empfohlen worden. Nach dem jüngsten Bericht, der am Freitag publiziert wurde, müsste der künftige Text wohl ein wenig adaptiert werden.
Gelobt wurde nur die Steiermark. Vorarlberg steuerte die „worst practise“-Beispiele bei. Konkret unter die Lupe genommen wurde bei der Prüfung der Waldfonds, der unter der damaligen Agrarministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) 2020 ins Leben gerufen wurde. Begründet wurden die Förderungen für die Forstwirte mit der Pandemie, Schäden durch den Borkenkäfer und schlechte Holzpreise. Der Fonds wurde zunächst für die Jahre 2021 und 2022 parallel zu bestehenden EU-kofinanzierten Förderungen eingerichtet, insgesamt standen österreichweit von 2014 bis 2027 rund 890 Millionen Euro zur Verfügung.
Fördervoraussetzungen
Das Landwirtschaftsministerium legte die Vorgaben fest und ließ den Ländern, die mit der Abwicklung und Bewilligung der Förderungen beauftragt wurden, offenbar zu große Spielräume. „Regelungen über angemessene und wirksame risikobasierte Kontrollverfahren fehlten weitgehend“, befanden die Prüfer. Die Förderberechnung seien nach Standardkostensätzen erfolgt, die zum Teil auf Kriterien basierten, die keine Fördervoraussetzung waren. Kritisch merkten die staatlichen Prüfer zudem an: „In Vorarlberg war auffällig, dass vor allem solche Förderungen in Anspruch genommen wurden, bei denen auch Erlöse aus Holzverkäufen erzielbar waren.“
In Vorarlberg war auffällig, dass vor allem solche Förderungen in Anspruch genommen wurden, bei denen auch Erlöse aus Holzverkäufen erzielbar waren.
Bundesrechnungshof
Die verantwortlichen Landesstellen in der Steiermark seien deutlich gewissenhafter mit Steuergeld umgegangen, wird betont. In Vorarlberg hingegen habe es Rahmenanträge des Waldverbands Vorarlberg ohne Kenntnis der Begünstigten und ohne Detaildaten zu den beantragten Förderungen gegeben. Dies entspricht definitiv nicht den Vorgaben der Sonderrichtlinie Waldfonds. Die Zahlungsmeldungen der Länder Kärnten, Tirol und Vorarlberg seien im Fall der Rahmenanträge lediglich auf die Antragsteller, nicht auf die einzelnen Förderempfänger bezogen gewesen. Somit war nicht ersichtlich, wer die Förderempfänger waren.
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