Mit gleich mehreren Gesetzesänderungen will die steirische Landesregierung den Ausbau erneuerbarer Energie beschleunigen. Umweltanwältin Ute Pöllinger soll dabei das Recht verlieren, Verfahren bis zum Verwaltungsgerichtshof zu beeinspruchen. Sie spricht von „Augenauswischerei“.
Baugesetz, Naturschutzgesetz, Raumordnungsgesetz: Sie alle sollen – neben weiteren steirischen Gesetzestexten – überarbeitet werden, um einer EU-Richtlinie zu erneuerbaren Energien umzusetzen. Ziel: beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Gold Plating“, also das überschießende Umsetzen von EU-Vorgaben, soll verhindert werden.
Derzeit wird an den Landesabteilungen an den Gesetzestexten gearbeitet, schon bald soll die Sammelnovelle in Begutachtung gehen, heißt es aus dem Büro von FPÖ-Umweltlandesrat Hannes Amesbauer. Ein Punkt ist heikel: Die Umweltanwaltschaft soll die Möglichkeit verlieren, eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof (das ist die dritte und letzte Instanz in den Genehmigungsverfahren) einzulegen.
Salzburg und Oberösterreich als Vorbilder
Begründung: Damit sollen Doppelgleisigkeiten abgeschafft werden, da durch NGOs bereits jetzt öffentliche Interessen gewahrt bleiben. Die Steiermark würde sich damit an andere Bundesländer anpassen. Konkret haben die Umweltanwaltschaften in Salzburg und Oberösterreich dieses Recht verloren – beide Bundesländer sind schwarz-blau regiert.
„Ich kenne noch keinen Gesetzesentwurf“, sagt Umweltanwältin Ute Pöllinger zur „Krone“. Sie erkennt aber durch die bisher bekannten Pläne der Landesregierung keine Beschleunigung der Verfahren, denn sie lege nur in den wenigsten Fällen Revision ein. Der von der Landesregierung angeführte Vergleich mit den NGOs sei zudem „Augenauswischerei“: Denn diese hätten nur bei Naturschutzverfahren, die Europarecht betreffen, Parteienstellung, sie selbst hingegen in allen Verfahren.
Klar ist: Die Umweltanwaltschaft wird geschwächt. In Salzburg wird die Einrichtung als solche bereits infrage gestellt – das sei in der Steiermark nicht der Fall, wird im Amesbauer-Büro betont. Die Grünen sind jedenfalls bereits alarmiert und haben einen Antrag auf Stärkung und Absicherung der Umweltanwaltschaft gestellt.
Keine Genehmigung für Sirenen mehr
Übrigens: Im Zuge der Novellen soll es auch Vereinfachung für Einsatzorganisationen geben. Alarm- und Kommunikationseinrichtungen (z.B. Sirenen) sollen künftig keine Baubewilligung mehr benötigen, heißt es aus dem Büro von Energielandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP).
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