Gemeindewahlen 2025

Mehrheitswahlrecht ist österreichweit Unikum

Vorarlberg
24.02.2025 15:05

Völlig unterschiedliche Wahlmodi gibt es bei den Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März. In Kommunen ohne Wahlvorschläge wird das Mehrheitswahlrecht angewendet – in keinem anderen österreichischen Bundesland ist dies so.  

Der Einfluss der etablierten Parteien ist bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen eher eingeschränkt, insbesondere in Kleingemeinden spielen ÖVP, FPÖ, Grüne, SPÖ und Neos zum Teil gar keine Rolle. Eine Besonderheit ist, dass heuer in 13 Gemeinden nicht einmal Wahllisten aufliegen und die Wähler ihre Wunschkandidaten selbst eintragen müssen.

Doch über was genau können die Vorarlberger abstimmen? Zum einen wird am 16. März über die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen in allen 96 Kommunen entschieden. Dazu haben Parteien und Listen in 83 der 96 Gemeinden Wahlvorschläge eingereicht. Eine große Auswahl gibt es dabei nicht immer: In 39 Kommunen wird nur jeweils eine Liste auf dem Wahlzettel stehen. Dabei handelt es sich oft um bürgerliche Zusammenschlüsse in eher ländlichen Gemeinden, die sich – mit dem Ortsnamen kombiniert – nicht selten einfach „Liste“ nennen. So gibt es beispielsweise im Großen Walsertal die „Liste Fontanella“.

In den größeren Ortschaften – diesmal in 44 – treten mehrere Listen an, sieben sind es in der Stadt Hohenems, in weiteren drei Gemeinden sind es jeweils sechs. Hier kommen dann auch die Parteien ins Spiel. Je nach Einwohnerzahl besteht ein Gemeindeparlament aus mindestens neun und höchstens 36 Gemeindevertretern.

Die größte Auswahl haben die Hohenemser – sieben Listen stehen auf dem Stimmzettel. (Bild: Patrick Huber)
Die größte Auswahl haben die Hohenemser – sieben Listen stehen auf dem Stimmzettel.

Wie aber kommen die Gemeinden ohne Wahlvorschlag zu ihren Politikern? In jenen Kommunen wird nach der sogenannten Mehrheitswahl bestimmt, die österreichweit ein Unikat ist. Dabei können die Wahlberechtigten doppelt so viele Namen auf dem leeren Stimmzettel anführen, wie Mandate zu vergeben sind. Die Bürger mit den meisten so erzielten Stimmen ziehen schließlich in die Gemeindevertretung ein. Die Mehrheitswahl war 1984 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben worden. Nach einer Bundesverfassungsgesetzesnovelle im Jahr 1994 wurde die Mehrheitswahl 1998 aber wieder in das Landesgesetz aufgenommen und wird seit den Gemeindewahlen 2000 wieder gelebt.

Parteizugehörigkeit

96 Bürgermeister regieren in Vorarlberg. 48 davon gehören der ÖVP an, fünf der FPÖ, vier der SPÖ und zwei den Grünen. 25 gelten als „ÖVP-nahe“.

Die Vorarlberger Bürgermeister werden entweder direkt vom Bürger gewählt – diese Möglichkeit gibt es seit dem Jahr 2000 – oder von der neu bestimmten Gemeindevertretung. Eine Direktwahl findet dann statt, wenn fristgerecht mindestens ein Wahlvorschlag abgegeben wurde. In diesem Jahr war das in 62 Gemeinden der Fall. In 21 davon gibt es nur einen Bürgermeisterkandidaten. Dieser gilt jedoch nur dann als gewählt, wenn bei der schriftlichen und geheimen Wahl („Ja/Nein“) über die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lauten. Eine Ablehnung eines Kandidaten gab es in Vorarlberg bisher nicht.

Treten mehrere Wahlwerber gegeneinander an, gewinnt derjenige, der die absolute Mehrheit für sich verbuchen kann. Schafft das im ersten Wahlgang niemand, gibt es zwei Wochen später (30. März) eine Stichwahl. In sechs Gemeinden versuchen heuer gleich jeweils sechs Bürgermeister-Kandidaten ihr Glück, die Höchstanzahl an Stichwahlen liegt bisher bei ebenfalls sechs.

Kein offizielles Landesergebnis
Weil es sich bei den Vorarlberger Gemeindevertretungswahlen um 96 unabhängige Wahlverfahren handelt, wird kein Landesergebnis ausgewiesen. Das hat auch damit zu tun, dass es bei gar nicht wenigen Listen Probleme mit der Zuordnung gibt. Manche Bürgerliste sieht sich selbst als ÖVP-nahe, andere wiederum weisen jedwede Verbindung zu einer Partei von sich. So sind auch nicht alle 96 Bürgermeister den Landtagsparteien zuzuordnen. Ihrer Parteimitgliedschaft zufolge gehören aktuell 48 Bürgermeister der ÖVP an, fünf der FPÖ, vier der SPÖ und zwei den Grünen. Während 25 weitere Gemeindeoberhäupter als „ÖVP-nahe“ gelten, muss für die restlichen zwölf gelten: „keine Angabe“.

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
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