Die Untätigkeit ihres Stadtplanungsamts bringt die steirische Landeshauptstadt nun vor Gericht: Unternehmer Hannes Schreiner reichte jetzt Klage ein. Nicht das einzige Gerichtsverfahren, das aktuell die Juristen der Stadt Graz beschäftigt.
Knapp acht Jahre des Wartens sind genug. Im Jahr 2017 hat Hannes Schreiner (Technopark Raaba) für ein Grundstück in der Nähe des Grazer Hauptbahnhofs um einen Bebauungsplan angesucht. Doch obwohl dieser laut Gesetz binnen 18 Monaten verordnet werden muss, hat ihn Schreiner noch immer nicht auf seinem Tisch liegen. Für ihn ein untragbarer Zustand – auch für die AVL. Das Paradeunternehmen will auf dem Gelände, wie berichtet, 300 Büroräumlichkeiten einrichten, inklusive Lehrwerkstätten.
Im Vorjahr gab’s für Schreiner einen ersten wichtigen Etappensieg: Der Verfassungsgerichtshof hob die Bebauungsplanpflicht auf. Jetzt legt der 29-Jährige nach: Am Donnerstag hat er beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Klage gegen die Stadt Graz eingebracht: Es geht um einen Amtshaftungsanspruch in Höhe von exakt 465.663,25 Euro – außerdem um ein Feststellungsbegehren für weitere Schadenersatzforderungen.
Aufgrund der bestehenden Bausperre und des noch immer ungewissen Baubeginns könne der entstandene Schaden zwar noch nicht beziffert werden. Nach vorläufiger Beurteilung durch einen Sachverständigen wird dieser aber, laut Schreiner, im zweistelligen Millionenbereich liegen. Inoffiziell ist sogar von rund 20 Millionen Euro die Rede, die die Stadt im schlimmsten Fall zahlen müsste.
„Behörden müssen sich an Gesetze halten“
„Wir wollen mit dieser Klage einen Präzedenzfall schaffen“, stellt der Projektentwickler klar. „Es geht auch darum, den Glauben an den Rechtsstaat wiederherzustellen, dass sich Behörden eben an gesetzliche Fristen halten müssen.“
Es ist nicht der einzige Rechtsstreit, der aktuell die Juristen der Stadt beschäftigt. Seit Jänner steht man auch nach einer Klage der Haring Group (Messequadrant) vor Gericht: Hier liegt der Streitwert bei rund 3,5 Millionen Euro. Auf die klammen Stadtkassen könnten also empfindliche Strafzahlungen zukommen.
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