Bei diesem Treffen gab es nur ein großes Thema: Nach dem Tod zweier Patienten am Klinikum Kirchdorf musste sich der Vorstand der OÖ Gesundheitsholding am Mittwoch dem Aufsichtsrat stellen. Eine Konsequenz ist, dass künftig bei ähnlich gelagerten Fällen ein externer Fachbeirat einbezogen wird. Unterdessen möchte die SPÖ einen Sonderbeauftragten einsetzen.
„Krone“-Leser wissen, warum die Lage im Klinikum Kirchdorf und im Vorstand der Oberösterreichischen Gesundheitsholding (OÖG) derzeit mehr als angespannt ist: Ein Oberarzt wurde angezeigt, weil er beim Tod zwei Patienten nachgeholfen haben soll. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts laufen, ob Anklage erhoben wird, ist noch völlig offen. Insider vermuten jedenfalls, dass dem Arzt kein schädliches Verhalten angelastet werden kann.
Der wahre Grund für die Anzeige soll aber nicht ein mögliches Fehlverhalten des Oberarztes gewesen sein, sondern eine Intrige. Damit hat sich am Mittwoch auch der Aufsichtsrat der OÖG beschäftigt, der großteils politisch besetzt ist. Der Aufsichtsrat gab während der laufenden Sitzung eine Stellungnahme zum Fall Kichdorf ab.
„Es bestand eine Verpflichtung, den Arzt anzuzeigen“
„Der Aufsichtsrat der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH hat im Rahmen seiner heutigen Sitzung festgestellt, dass aufgrund der dokumentierten Nichtbeachtung wesentlicher Behandlungsvorschriften in Verbindung mit dem Tod eines Patienten die Verpflichtung bestanden hat, die Staatsanwaltschaft zu informieren und dienstrechtliche Konsequenzen zu ziehen“, heißt es in einer Stellungnahme.
Aufgrund dieses Verstoßes war die Unternehmensleitung wegen gesetzlicher Bestimmungen zu einer Mitteilung an die Staatsanwaltschaft verpflichtet.
Aus der Stellungnahme des Aufsichtsrats
Und weiter: „Die Entscheidungsverantwortlichen haben zum Zeitpunkt dieser Entscheidung einen grundlegenden Verstoß gegen Dokumentationspflichten und Entscheidungsregeln in Verbindung mit dem Tod eines Patienten festgestellt. Aufgrund dieses Verstoßes war die Unternehmensleitung wegen gesetzlicher Bestimmungen zu einer Mitteilung an die Staatsanwaltschaft verpflichtet.“
Kritik an „Vorverurteilung des Arztes“
Allerdings: Dem betroffenen Arzt hätte vor seiner fristlosen Entlassung ermöglicht werden müssen, zu diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen, bevor hier weitere Schritte gesetzt werden, heißt es. Die Schritte bedeuteten für den Anästhesisten konkret, dass er fristlos entlassen worden war.
Die Einhaltung der notwendigen Transparenz muss jeden Eindruck einer Vorverurteilung vermeiden.
Aus der Stellungnahme des Aufsichtsrats
Kritisiert wurde auch über die mediale Vorverurteilung des Doktors. Immerhin sprach die Gesundheitsholding von einem „schwarzen Tag in der Geschichte des Unternehmens“. Aus dem Aufsichtsrat heißt es: „Die Einhaltung der notwendigen Transparenz muss jeden Eindruck einer Vorverurteilung vermeiden.“
„Land soll einen Sonderbeauftragten einsetzen“
Bevor es im Fall Kirchdorf am Donnerstag vor Gericht weitergeht – bekanntlich klagt ein Oberarzt seinen Dienstgeber wegen der fristlosen Entlassung -, meldete sich SPÖ-Gesundheitssprecher Peter Binder mit einer Idee zu Wort. Er rät Landeshauptmann Thomas Stelzer und seiner Vize und Gesundheitsreferentin Christine Haberlander (beide ÖVP) einen Blick nach Linz zu werfen.
Nach den riesigen Turbulenzen in der städtischen Veranstaltungsgesellschaft LIVA habe man mit dem ehemaligen Uni-Rektor Meinhard Lukas einen Sanierer und Aufdecker in das öffentliche Unternehmen geschickt, der dort frei von politischem Interesse im Auftrag der Politik ohne Rücksicht zusammenräumt.
Aufsichtsrat und Politiker Binder sagt: „Das Land sollte sich dazu durchringen, einen Sonderbeauftragten als Aufsichtsratsvorsitzenden einzusetzen, der das gesamte Unternehmen durchforstet und fragwürdige Konstrukte auf gute Beine stellt. Die Holding könnte sich dann wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.“
Eine Aufgabe für den ehemaligen Rechnungshof-Direktor?
Wer das übernehmen könnte? „Möglicherweise Lukas, der seit der Gründung der Linzer Med-Uni Einblicke in gesundheitsökonomische Vorgänge hat. Oder Friedrich Pammer, bis Ende 2022 Direktor des Landesrechnungshofs“, sagt Peter Binder.
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