Neues EuGH-Urteil:
Transpersonen müssen Operation nicht nachweisen
Transpersonen müssen keine geschlechtsangleichende Operation nachweisen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden. Es sei ein individuelles Recht, personenbezogene Daten berichtigen zu können.
In dem Fall ging es um eine geflüchtete Person aus dem Iran, die in Ungarn wegen Transidentität Schutzstatus zugesprochen bekam. Der EuGH berichtete, dass der Flüchtling psychiatrische und gynäkologische Atteste vorweisen musste. Demnach wurde die Person als Frau geboren, habe jedoch eine männliche Geschlechtsidentität.
Die Behörde führte die Person als Frau und verweigerte, den Eintrag zu ändern. Die Begründung: Es habe schließlich keine geschlechtsangleichende Operation gegeben. Daraufhin zog die Person vor Gericht, das an den Europäischen Gerichtshof verwies.
Das ungarische Gericht wies darauf hin, dass es keine nationale Regelung für das Anerkennen von Transidentität gebe. Der EuGH kam zu dem Schluss, dass das keine Erklärung sein dürfe, um Menschen das Berichtigen personenbezogener Daten zu verweigern. Transmenschen oder Transgender sind Personen, die sich ihrem biologischen Geschlecht nicht zugehörig fühlen.
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