Am Donnerstag stimmte der Bundesrat der Verlängerung des Anspruchs auf Familienleistungen für ukrainische Vertriebene zu. Die ÖVP wittert in der Sache, wie berichtet, mögliche Fälle von Sozialbetrug – die Grünen wiederum sehen in dem neuen Beschluss jedoch nur halb so viel Hilfe für Vertriebene, wie eigentlich nötig.
Vorerst nur bis Oktober wurde der Anspruch von geflüchteten Ukrainern für Familienleistungen sowie ihre Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung mehrheitlich im Bundesrat beschlossen. Die Regelung war mit Anfang März 2025 ausgelaufen. Dass die Hilfen in Österreich, entgegen dem Rat der Europäischen Union, nicht gleich um ein ganzes Jahr verlängert werden, ist vor allem auf mutmaßlichen „Asyl-Tourismus“ zurückzuführen – die „Krone“ berichtete.
Taskforce gegen möglichen Sozialbetrug
„Wer bei uns leben will, muss Teil werden und hat sich an unsere Regeln zu halten. Wir haben keinen Platz für jene, die unsere Systeme ausnutzen“, erklärte die neue ÖVP-Integrationsministerin Claudia Plakolm. In der „Krone“ kündigte sie die Einrichtung einer eigenen Taskforce für den Bezug der Familienbeihilfe an, um Missbrauch und Pull-Faktoren zu verhindern – und ohne alle ukrainischen Kriegsflüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen.
Begrenzung sorgt für „Unsicherheit“
Der ehemalige Koalitionspartner der ÖVP, die Grünen, ist mit der halben Verlängerung auch nur halb zufrieden. „Niemand sehnt sich mehr nach Frieden als die Ukrainer:innen, die täglich erleben, wie ihre Häuser in Schutt und Asche gelegt und ihre Kinder verschleppt werden. Doch Russland führt seinen brutalen Angriffskrieg unerbittlich fort. In diesen schweren Zeiten ist es unsere menschliche Pflicht zu helfen, und was es jetzt braucht, ist mutige Politik – kein Zögern. Dass die Regierung die Familienleistungen für Ukrainer bis Oktober begrenzt, ist unverständlich und sorgt erneut für Unsicherheit bei den Betroffenen“, kritisiert die grüne Familiensprecherin Barbara Neßler.
Plakolm kontert: „Wir wollen jenen helfen, die vom Krieg vertrieben wurden und nicht zusätzliche Pull-Faktoren für Migration schaffen. Wer Hilfe braucht, bekommt sie. Aber ausnutzen lassen wir uns nicht.“
Für alle Bezieher von Kinderbetreuungsgeld wurde im Zuge der Novelle überdies die Zuverdienstgrenze angehoben – und zwar rückwirkend mit 1.1.2025: Um während des Anspruchszeitraums weiterhin geringfügig tätig sein zu können, wird diese von 8100 Euro pro Jahr auf 8600 Euro angehoben.
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