Beschwerde abgelehnt
VfGH: Abschiebungen nach Griechenland möglich
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Beschwerde eines Afghanen abgewiesen, der nach Griechenland abgeschoben werden soll. Er hatte damit argumentiert, dass die Grundbedürfnisse von Asylberechtigten in dem Mittelmeerland nicht gedeckt seien.
Der VfGH sieht das anders: Die Versorgungslage habe sich in den vergangenen Jahren verbessert, dem Mann drohe keine existenzielle Notlage. Der Afghane hatte in Griechenland bereits Asyl erhalten, weshalb sein neuer Antrag in Österreich zurückgewiesen wurde. Dagegen ging er gerichtlich vor. Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte schon, dass ihm keine Notlage in dem südeuropäischen Land drohe.
Mehrere gleich gelagerte Beschwerden wurden ebenfalls als aussichtslos abgelehnt. 2010 hatte das Verfassungsgericht noch eine Überstellung von Asylwerberinnen und Asylwerbern nach Griechenland gestoppt.
ÖVP: „Entscheidende Kehrtwende“
Zudem entschieden die Richterinnen und Richter damals, dass österreichische Behörden vor Überstellungen eine individuelle Betreuungszusage bei den griechischen Kolleginnen und Kollegen einholen müssen. Andernfalls dürfe es keine Abschiebung geben. Im vergangenen Herbst wurde Deutschland zu einer Strafzahlung verurteilt, weil ein Syrer nach Griechenland abgeschoben wurde.
Das neue Urteil sei eine „entscheidende Kehrtwende“, sagte ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti. „Seitdem Innenkommissar Magnus Brunner die Verantwortung für die EU-Asylagenden trägt, sehen wir in ganz Europa grundlegende Verbesserungen im Asylbereich. Und diese Verbesserungen auf europäischer Ebene tragen eine ganz klar rot-weiß-rote Handschrift (...).“
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