Maklergebühr

Miete: Bestellerprinzip ist verfassungskonform

Wohnkrone
14.03.2025 13:36

Seit 1. Juli 2023 zahlen Auftraggeberinnen und Auftraggeber die Maklergebühr bei Mietwohnungen. Nun hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das sogenannte „Bestellerprinzip“ als „verfassungskonform“ bestätigt.

„Der Individualantrag des Eigentümers eines Zinshauses in Wien wurde daher als unbegründet abgewiesen“, teilte der VfGH mit. Die Erkenntnis sei den Verfahrensparteien bereits zugestellt worden. Seit 2023 muss jene Person die Provision zahlen, die eine Immobilienmaklerin beziehungsweise einen Immobilienmakler beauftragt. Meist ist das die Vermieterin oder der Vermieter.

„Vereinbarungen, die zum Nachteil des Wohnungssuchenden gegen diese Regelung verstoßen, sind unwirksam und strafbar“, teilte der VfGH am Freitag mit. Das Ziel der Regelung sei es, vor allem Mieterinnen und Mieter mit geringem oder mittlerem Einkommen zu entlasten.

Zudem ziehe die vermietende Person aus der Vermittlungstätigkeit wohl den höheren Nutzen. Es liege weder ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz noch ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht der Vermieterin oder des Vermieters vor, hieß es.

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