Im ersten Anlauf ist die Zuckerl-Koalition daran gescheitert, das nunmehrige Regierungsprogramm sieht spürbare Einschnitte bei den Pensionen vor. Bis 2031 sind gar Einsparungen von 2,9 Milliarden Euro vorgesehen. Für Menschen im Ruhestand und jene, die bald in Pension gehen, gibt es aber auch gute Nachrichten. Die „Krone“ hat einen Überblick.
Das Wichtigste vorweg: Am gesetzlichen Pensionsantrittsalter von 65 für Männer wird nicht gerüttelt. Jenes für Frauen befindet sich gerade mitten in der schrittweisen Anhebung von 60 auf 65 bis 2033. Angehoben werden soll allerdings das tatsächliche Pensionsantrittsalter. Festgemacht wird das am vorgesehenen Budgetpfad für Pensionsausgaben und geplanten Kostendämpfungen – bis 2028 sollen Einsparungen von 1,45 Milliarden und bis 2031 von 2,9 Milliarden Euro erreicht werden.
Der Weg dorthin führt über mehrere Maßnahmen:
Antrittsalter: Ab 2026 wird über drei Jahre verteilt die Voraussetzung für die Korridorpension (klassische Frühpension) von 40 auf 42 Versicherungsjahre erhöht werden. Auf zwei Jahre verteilt wird das Antrittsalter von 62 auf 63 angehoben. Aktuell gehen Männer im Durchschnitt mit 62,2 Jahren und Frauen mit 60, 2 Jahren in Pension. Wenn eine Anhebung des faktischen Antrittsalters nicht gelingt, wird nachgeschärft.
Nachhaltigkeitsmodus: Im Regierungsprogramm ist ein gesetzlicher Nachhaltigkeitsmodus festgeschrieben. Dieser sieht vor, dass wenn bis 2030 der entsprechende Budgetpfad nicht eingehalten werden kann, verpflichtend Gegenmaßnahmen unternommen werden. Dann kann es auch zu einer Erhöhung des Antrittsalters oder der Beiträge kommen.
Anhebung der Versicherungsbeiträge: Für großen Ärger unter Pensionistenvertretern sorgt die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge von 5,1 auf 6 Prozent. Bei einer monatlichen Bruttopension von 1000 Euro sind das zwei Euro netto (aufgrund der Negativsteuer), bei einer monatlichen Bruttopension von 2000 Euro sind das elf Euro netto. Insgesamt soll diese Maßnahmen 320 Millionen in die Staatskasse spülen.
Sozialministerin Korinna Schumann sagte im „Krone“-Interview, dass sie über diese Anhebung der KV-Beiträge „nicht glücklich“ sei, sie aber schon nach Brüssel gemeldet wurden und nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Erleichterungen bei Medikamentenkosten: Als Ausgleich für die Anhebung der KV-Beiträge wird es bei Medikamentenkosten Erleichterungen geben. Die Obergrenze für Rezeptgebühren (zwei Prozent vom Jahresnettoeinkommen) wird zu einer Obergrenze für Arzneimittelkosten. Das heißt, auch der Aufwand für verordnete Medikamente, die weniger kosten als die Rezeptgebühr, wird eingerechnet. Bei hohen Medikamentenkosten haben Pensionisten dadurch mehre Hundert Euro Ersparnis. Die Obergrenze wird zudem auf 1,5 Prozent des Einkommens gesenkt. Die Rezeptgebühr wird 2026 bei 7,55 Euro eingefroren.
„Geburtslotterie“ wird beendet: Bei der Pensionsanpassung wird die „Geburtslotterie“, über die die „Krone“ mehrmals berichtet hat, beendet. Im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt wird es für alle eine Aliquotierung von 50 Prozent geben. Jetzt ist es so, dass man weniger bekommt, je später im Jahr man die Pension antritt.
Mehr betriebliche Pensionen: Die betriebliche Pensionssäule soll für alle geöffnet werden. Geplant ist ein Generalpensionskassen-Vertrag. Mit einem solchen würden mehr Arbeitnehmer in die zweite Säule der Altersvorsorge einbezogen werden. Den Punkt hatte auch die letzte Regierung 2020 im Programm, umgesetzt wurde er trotz beständiger Forderungen aus der Branche aber nicht.
Freibetrag: Eine weitere ewige Bitte der Versicherungswirtschaft findet sich im Programm – der jährliche Freibetrag für die Zukunftssicherung soll „im Rahmen der budgetären Möglichkeiten“ angehoben werden. Der Freibetrag liegt aktuell bei 300 Euro und wurde seit den 1970er-Jahren nicht mehr erhöht.
Schwerarbeit, Berufsunfähigkeit: Viele Vorhaben der Regierung sind noch nicht konkretisiert. So nimmt sich die Regierung vor, das Reha-Geld sowie die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zu reformieren. Auch die Schwerarbeit soll überarbeitet werden und Pflegekräfte in diese Regelung aufgenommen werden. Die Alterssicherungskommission soll entpolitisiert werden. Die neue Besetzung soll besseren fachlichen Diskurs zwischen der Wissenschaft und der Politik ermöglichen. Als Maßnahme gegen Altersdiskriminierung soll die öffentliche Verwaltung verpflichtend analoge Antragsoptionen bieten.
Teilpension wird eingeführt: Eingeführt werden soll auch eine Teilpension. Das ist eine zeitliche Reduktion der Arbeitszeit ab einem individuellen Stichtag. Im Ausmaß der Reduktion wird der entsprechende Teil des Pensionskontos geschlossen und die Pension zum dann zustehenden Zeitpunkt berechnet. Damit kann man neben der Arbeit schon einen Teil der Pension kassieren. Die Altersteilzeit wird mit dem System der Teilpension harmonisiert, das heißt, dass man die Altersteilzeit nur so lange in Anspruch nehmen kann, wie noch keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht.
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