Der alte Bundestag in Berlin darf noch über ein milliardenschweres Verteidigungs- und Infrastrukturpaket von Union und SPD abstimmen. Der deutsche Verfassungsgerichtshof hat Eilanträge anderer Parteien gegen die Sondersitzung abgewiesen. Für das Paket, welches auch Milliarden für die Ukraine vorsieht, ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig.
Die geplanten Grundgesetzänderungen sollen der künftigen deutschen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bisher nie da gewesener Höhe ermöglichen. Gegen die kurzfristig anberaumte Sondersitzung des alten Bundestags mit alten Mehrheiten – der neue muss sich bis spätestens 25. März konstituieren – wandten sich die AfD-Fraktion, einzelne Abgeordnete von AfD, FDP, Linkspartei und BSW sowie die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar.
Schon am Freitag hatte das Gericht ähnliche Anträge verworfen. Somit kann der alte Bundestag noch über mehrere Grundgesetzänderungen entscheiden. Geplant ist die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und für die Länder. Zudem soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 eingerichtet werden. Mit dieser Bedingung war das Ja der Grünen verknüpft.
Die drei Parteien einigten sich in der vergangenen Woche im Grundsatz auf die Vorlagen. Für die geplante Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. Am Freitag muss noch der Bundesrat den Änderungen zustimmen.
Nach Ermächtigung reicht Union und SPD einfache Mehrheit
Für 2025 verschafft sich Schwarz-Rot damit im Haushalt zusätzlichen Spielraum von 18,76 Milliarden Euro, wie sich aus einer Zusammenstellung der Haushaltsansätze durch den FDP-Haushälter Otto Fricke ergibt. Bis 2028 betrüge der Spielraum insgesamt 67,43 Milliarden Euro, wenn jährlich sieben Milliarden Euro als Ukraine-Militärhilfe angenommen werden. Wofür das Geld vom Bund aber ganz konkret ausgegeben wird, entscheidet der neugewählte Bundestag erst mit dem jeweiligen Bundeshaushalt. Dafür reicht dann etwa die Mehrheit von Union und SPD.
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