Mit einer Wodkaflasche verletzte ein Schüler (15) in der Silvesternacht in Graz einen Polizisten schwer. Vor Gericht setzte es nicht nur eine gewaltige Standpauke, sondern auch eine ordentliche Bewährungsstrafe. Die 500 Euro Schmerzensgeld zahlte der Angeklagte gleich direkt – sein Vater hat ihm einen Taschengeldvorschuss mitgegeben.
„Es geht um tätlichen Angriff und schwere Körperverletzung“, erläuterte Staatsanwältin Gertraud Pichler. „Zu Silvester hat der Angeklagte im Bereich des Schloßbergs ganz oben eine Wodka- und eine Proseccoflasche in Richtung Polizei geworfen.“ Die Uniformierten versahen dort Dienst, um das Einhalten des Pyrotechnikgesetzes zu kontrollieren. „Er wollte eigentlich jemanden anderen treffen, erwischte aber einen Polizisten, der eine Beule und eine Kopfprellung erlitt“, schildert die Anklägerin.
„Eine blöde Geschichte“
„Er wollte eigentlich gar keinen treffen“, erklärte der Verteidiger des Schülers, Martin Robier. „Es ist eine blöde Geschichte und tut ihm wirklich leid. Er hat sich bei dem Beamten entschuldigt und von ihm eine wilde Standpauke erhalten.“ - „Waren Sie betrunken?“, wollte Richter Raimund Frei von dem inzwischen 16-Jährigen wissen. „Ja, angetrunken.“
Das war wirklich eine saudumme Aktion. Ich schäme mich dafür
Der Angeklagte
„Da oben sind ja ein Haufen Raketen geschossen worden, obwohl das eigentlich verboten ist. Aber keiner hält sich dran“, sagte der Richter. „Warum haben Sie die Flasche geschmissen?“ - „Die Wodkaflasche kam angeflogen, und ich wollte sie in die Richtung zurückwerfen. Es war dichter Nebel, ich habe nichts gesehen. Das war wirklich eine saudumme Aktion. Ich schäme mich dafür.“
„Irrsinniges Glück gehabt“
Der Polizist erzählt vor Gericht, dass er nicht gesehen hat, wer die Flasche geworfen hat. „Aber als sie mich traf, bin ich umgefallen.“ – „Da sind Leute schon tot gewesen“, wirft die Staatsanwältin ein. „Ja, ich habe irrsinniges Glück gehabt. Ich hatte eine dicke Haube auf, und die war doppelt umgeschlagen. Genau dort hat er mich getroffen.“ – „Das nächste Mal sollten Sie einen Helm tragen“, rät ihm Richter Frei. „Ja, das wäre vermutlich besser“, nickt der Beamte. „Das kann es ja wohl auch nicht sein. Nur weil ein paar ihren Frust ablassen müssen“, schüttelt die Staatsanwältin den Kopf.
Das Urteil – drei Monate auf Bewährung – nimmt der Schüler sofort an. Davor übergibt er dem Polizisten noch fünf zerknüllte Hunderter aus seiner Hosentasche als Schadenswiedergutmachung. Und er entschuldigt sich noch einmal. Der junge Uniformierte gibt ihm die Hand und den Ratschlag, in Zukunft lieber vorher zu überlegen, was man tut. Das Urteil ist rechtskräftig.
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