Nach dem deutschen Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem milliardenschweren Finanzpaket von Union und SPD zugestimmt. Für das Paket ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Jetzt muss noch der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz prüfen und unterschreiben.
Wie schon im Bundestag war auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit notwendig, damit das Grundgesetz geändert werden kann. Die Zweidrittelmehrheit kam mit 53 von 69 Stimmen zustande. Notwendig wären 46 Stimmen gewesen. Der Bundestag hatte schon am Dienstag den Weg für das Paket freigemacht.
Mehr Geld für Verteidigung und Investitionen in Infrastruktur
Das Finanzpaket von Union – also CDU/CSU – und SPD sieht vor, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gelockert wird, damit mehr für Verteidigung ausgegeben werden kann. Außerdem soll ein Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 in der Höhe von 500 Milliarden eingerichtet werden. Mit der Grundgesetz-Änderung können obendrein die Länder wieder – in beschränktem Maße – Kredite aufnehmen.
Zustimmung des Bundesrats lange unsicher
Die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat hatte lange als unsicher gegolten, weil unklar war, wie Landesregierungen abstimmen würden, in denen Linke, FDP, Freie Wähler und BSW mitregieren. Am Montag hatte allerdings Bayern ein Ja angekündigt. Am Freitagfrüh teilten auch Mecklenburg-Vorpommern und Bremen mit, dass sie zustimmen werden. In beiden Ländern gibt es SPD-Linke-Regierungen. Die Zustimmung der Landesregierungen mit ausschließlicher Regierungsbeteiligung von SPD, Union und Grünen galt ohnehin als sicher.
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