Mit Ungarn und der Slowakei kämpfen derzeit gleich zwei unserer Nachbarländer gegen Ausbrüche der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche. Das österreichische Heer ist seit Dienstag alarmiert und bereits im Assistenzeinsatz. Jetzt reagiert auch die Regierung mit einem Bündel an schnellen Verordnungen, die eine Einschleppung noch verhindern sollen.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Tierseuche, die bei Nutztieren wie Rindern, Schafen, Schweinen und Ziegen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. In Ungarn und der Slowakei plagen sich Landwirte, Politik und auch das rot-weiß-rote Heer per Assistenzeinsatz damit herum. Auch bei Landwirten in ganz Österreich und in Wiener Regierungskreisen läuteten daher bereits die Alarmglocken.
Auf Forderung folgt Maßnahmenbündel
Gegenüber der „Krone“ forderte Niederösterreichs ÖVP-Landesvize Stephan Pernkopf daher „harte Maßnahmen an der Grenze, wie einen Importstopp von Lebendtieren und Frischfleisch von den betroffenen Nachbarstaaten nach Österreich“ sowie ausgeweitete Schutz- und Sperrzonen und verschärfte Grenzkontrollen, damit die Tierseuche nicht auf Österreich übergreift. Und siehe da: Die Bundesregierung zündete den Turbo mit dem Ziel, eine Einschleppung noch verhindern zu können.
Unter Federführung der SPÖ-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket, das aus drei dringenden Verordnungen sowie einer ergänzenden Kundmachung besteht.
1. Maul- und Klauenseuche-Bekämpfungsverordnung und zugehörige Kundmachung
Zur Umsetzung der unionsrechtlich vorgesehenen Schutz- und Überwachungsmaßnahmen wird eine eigene Maul- und Klauenseuche-Bekämpfungsverordnung erlassen. Sie legt die Rahmenbedingungen für sogenannte Sperrzonen in Österreich fest. Diese Sperrzonen betreffen insbesondere landwirtschaftliche Betriebe mit bestimmten Tierarten und beinhalten veterinärrechtliche Maßnahmen wie etwa verstärkte Hygieneregeln, betriebliche Kontrollen und Einschränkungen bei Tiertransporten.
Wichtig: Für Menschen bestehen keinerlei Einschränkungen – der Aufenthalt in diesen Gebieten ist unbedenklich, auch für Haustiere. Jedenfalls ist auf Hygiene und die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Tiere dürfen unter definierten Auflagen weiterhin in diese Zonen hinein- und hinausgebracht werden. Die konkrete geografische Festlegung der betroffenen Gebiete erfolgt durch eine gesonderte Kundmachung und wird laufend an die aktuelle Seuchenlage angepasst.
2. Einfuhrverbot bestimmter Tiere und Produkte aus Ungarn und der Slowakei
Um eine Einschleppung des MKS-Virus aus den betroffenen Nachbarländern zu verhindern, wird der Tierverkehr sowie das Einbringen bestimmter tierischer Produkte nach Österreich untersagt.
Das Verbot betrifft unter anderem:
• Lebende Tiere empfänglicher Arten (z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen)
• Frisches Fleisch und Rohmilch
• Gülle und Mist
• Jagdtrophäen, Wildfleisch sowie Wild in der Decke
Diese Maßnahme dient dem vorsorglichen Schutz der Tiergesundheit und wird in enger Abstimmung mit der Wirtschaft umgesetzt.
3. Verordnung zur Unterstützung durch Polizei und Zoll bei grenznahen Kontrollen
Zur Kontrolle der Verbringungsverbote wird eine weitere Verordnung erlassen, die es ermöglicht, Polizei und Zoll für gezielte Kontrollen im grenznahen Raum heranzuziehen. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Es handelt sich dabei nicht um stationäre Grenzkontrollen, sondern um mobile, risikobasierte Maßnahmen zur Verhinderung der illegalen Verbringung von Tieren oder Produkten.
Tägliche Abstimmung auf Bundes- und Länderebene
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung unter enger Einbindung der Bundesländer. Zusätzlich finden laufende Abstimmungen mit dem Innen-, Verteidigungs- und Landwirtschaftsministerium sowie mit den Kammern (Tierärztekammer, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer) und den betroffenen Branchen statt. Die übergeordnete Koordination erfolgt gemeinsam mit dem Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) im BMI sowie dem Krisensicherheitsbüro im Bundeskanzleramt.
Seitens des Ministeriums wird an jetzt an alle Tierhalter, Tierärzte, Jäger und Transportunternehmen appelliert, höchste Hygienestandards einzuhalten und sich über die geltenden Vorschriften zu informieren. „Nur durch gemeinsames, entschlossenes Handeln kann eine Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Österreich wirksam verhindert werden“, heißt es aus dem Ministerium.
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