70-Jährigen erstochen

Verdächtiger (27) für unzurechnungsfähig erklärt

Wien
01.04.2025 14:54

Jener 27-Jährige, der im vergangenen Herbst in der Wiener Innenstadt einen 70 Jahre alten Mann in dessen Wohnung erstochen hat, wird sich nicht wegen Mordes vor Gericht verantworten müssen. Laut Gutachten war er zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig. Am Dienstag wurde seine Unterbringung beantragt.

Tagelang hörten die Freunde eines 70-jährigen Wieners nichts von ihm – sie machten sich Sorgen und alarmierten die Polizei. Als die Feuerwehr die Wohnungstür öffnete, stieß man auf die Leiche des Schweizer Gastronomen, die zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen am Kopf, im Gesicht, am Hals und im Nacken aufwies. Abwehrverletzungen an den Händen und Unterarmen deuteten darauf hin, dass das Opfer um sein Leben gekämpft hatte. Das Gesicht des Toten war mit einem Kopfpolster abgedeckt.

Verdächtiger legal in Österreich
Der Tatverdacht fiel rasch auf den 27-jährigen Afghanen, der mehrere Jahre bei dem Pensionisten gelebt hatte und von diesem finanziell unterstützt worden war. Der aus Afghanistan stammende Staatenlose sei laut Polizei legal in Österreich aufhältig und Inhaber eines sogenannten Konventionsreisepasses gewesen. Zuletzt soll der 70-Jährige seinen Mitbewohner jedoch zum Auszug aufgefordert haben, da dieser keiner regelmäßigen Beschäftigung nachging und keine Ausbildung machen wollte.

Da sich in der Wohnung blutgetränkte Sneaker des 27-Jährigen fanden, wurden nach dem Afghanen Fahndungs- und Ortungsmaßnahmen eingeleitet. Er konnte am 8. November 2024 festgenommen werden, wobei er ein rund 30 Zentimeter langes Messer in der Innentasche seiner Jacke mit sich führte. Er wies außerdem eine Schnittwunde an der linken Hand auf, die er sich vermutlich bei der Tatausführung beigebracht hatte.

Stiche habe „der Teufel selbst“ ausgeführt
Nach seiner Festnahme erklärte der 27-Jährige, „der Teufel“ hätte ihm befohlen, den 70-Jährigen „aus der Welt zu schaffen“, da dieser „ein Feind“ sei, wie dem Unterbringungsantrag zu entnehmen ist. Der von Verteidigerin Astrid Wagner vertretene Afghane führte weiters an, den Großteil der Stiche habe „der Teufel selbst“ ausgeführt, der „aus Feuer“ sei und kein Gesicht habe. Vor dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann erklärte er später, er sei vor zwei Jahren erstmals von Teufeln kontaktiert worden. Auch der Getötete sei ein Teufel gewesen, sei zwischenzeitlich wiedererweckt worden und habe ihn im Gefängnis besucht.

Täter war unzurechnungsfähig
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Afghane infolge einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig. Der 27-Jährige wird sich also nicht wegen Mordes vor Gericht verantworten müssen.

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