„Wir bekommen sowieso einmal alles“, soll ein 41-Jähriger immer wieder in Gesprächen mit Bekannten betont haben. Gemeint sei damit ein Anwesen mit Wohn- und Stallgebäuden gewesen, wo er mit seiner gleichaltrigen Gattin in einer Mietwohnung lebte. Um die Liegenschaft zu bekommen, soll das Paar mittels gefälschtem Testament nachgeholfen haben.
„Dem Sünder sei vergeben, nur dem Erbschleicher nicht“, heißt es im Volksmund. Vor einem irdischen Gericht in Wels mussten sich am Donnerstag vier Angeklagte (41, 41, 44, 60) verantworten. Sie sollen einen betagten Hausbesitzer mittels Nottestament um sein landwirtschaftliches Anwesen mit Wohn- und Stallgebäuden sowie Grundbesitz in Bad Ischl betrogen haben.
Was war geschehen? Zwei der Angeklagten (beide 41, verheiratet) lebten auf dem Bauernhof in einer Mietwohnung. „Die Frau hat sich aufopfernd um den Hausbesitzer gekümmert, ihr Mann soll aber gemeint haben ’gratis machen wir das sicher nicht’“, so die Anwältin der 41-Jährigen.
Als Alleinerben eingesetzt
Laut Staatsanwalt hätte das Paar dann den Plan geschmiedet, beim zuständigen Bezirksgericht nach Ableben ihres Vermieters ein gefälschtes Nottestament vorzulegen. Darin wären die beiden alleinige Erben gewesen, eine letztwillige Verfügung habe es davor nicht gegeben. Der erbberechtigten Tochter wäre so ein Schaden von 700.000 Euro entstanden.
Bekannte eingeschüchtert
Da für ein Nottestament Zeugen benötigt werden, kamen die beiden weiteren Angeklagten ins Spiel. „Unser Bekannter hat uns von der Idee mit dem Nottestament erzählt. Zuerst wollten wir nicht mitmachen, dann hat er aber gedroht, uns wegen unserer Cannabispflanzen im Keller anzuzeigen“, erzählen der 44-Jährige und seine Gattin (60).
Falsche Zeugen
Rund ein halbes Jahr nach Ableben des Pensionisten mussten beide die Richtigkeit des Schriftstücks vor einem Notar bezeugen. „Davor haben wir uns in der Wohnung auf dem Bauernhof getroffen. Dort bekamen wir einen Zettel, wo draufstand, was wir sagen sollen. Auch das Schlafzimmer des Verstorbenen haben sie uns gezeigt und erklärt, wer bei der Verfassung des angeblichen Testamentes wo gesessen wäre“, so die 60-Jährige.
Wir haben uns im Schlafzimmer des Verstorbenen getroffen. Dort wurde uns erklärt, was wir vor dem Notar sagen sollen.
Angeklagter (44) zum Richter
Immer wieder versucht der Richter herauszufinden, welche Rolle die 41-Jährige gespielt hatte. Ihre Anwältin spricht von wiederholter Gewalt in der Ehe: „Der Mann hat sie angeschrien, geschlagen und gedroht, dass er ihretwegen sicher nicht in den ‘Häfn’ geht.“
Viele Vorstrafen
Eine ähnliche Sprache spricht auch der Strafregisterauszug des Erstangeklagten, der 18 Eintragungen aufweist, unter anderem wegen Nötigung und Suchgifthandel. Zuletzt stand er im Jänner 2025 vor Gericht. Grund soll ein Vorfall vom Oktober 2023 gewesen sein, bei dem er seine Frau mehrmals mit dem Umbringen bedroht hatte und von der Cobra verhaftet wurde.
Lange Verhandlung
Ein weiterer Anklagepunkt konnte ihm hingegen nicht nachgewiesen werden. Er war beschuldigt, ein Gebäude mit NS-Symbolen beschmiert zu haben, mutmaßlich die Arbeitsstätte seiner nunmehrigen Ex-Frau. Die Verhandlung dauerte bis zum Abend, ein Urteil war zu Redaktionsschluss noch ausständig.
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