ORF schießt zurück

Streit um Textflut bei „blauer Seite“ neu entfacht

Medien
04.04.2025 16:33

Nach dem „Krone“-Bericht über die überdurchschnittlich hohen Gagezahlungen mehrerer ORF-Mitarbeiter herrscht nun erneut Aufregung um den österreichischen Rundfunk. Im Zentrum der Kritik steht dieses Mal die „blaue Seite“ ORF.at. Diese soll das gesetzlich vorgeschriebene Beitragslimit deutlich überschritten haben.

Nun hagelt es erneut Kritik gegen den ORF – dieses Mal aus Oberösterreich. Die „OÖ Nachrichten“ haben die „blaue Seite“ eine Woche lang (18. bis 25. März) unter die Lupe genommen und wollen eine deutliche Überschreitung der im ORF-Gesetz festgehaltenen Textbeitragsbeschränkung festgestellt haben. 522 statt der erlaubten 350 Meldungen zählte die Tageszeitung.

ORF weist Vorwürfe zurück
Der ORF weist den unterstellten Gesetzesbruch in einer Aussendung „auf das Schärfste zurück“ und zählte selbst 320 Textmeldungen in besagtem Zeitraum. Der ORF habe alle Vorgaben des neuen Gesetzes „lückenlos umgesetzt“, konterte das Medium. Vergleichsweise wurde das Textangebot nach Angaben des Rundfunksenders gegenüber dem Jahr 2023 sogar „massiv reduziert“ – sowohl in der Anzahl der Meldungen als auch in der Durchschnittslänge der Texte, wie der ORF am Freitag argumentierte. Im Wochenschnitt wäre die Anzahl der Textbeiträge sogar unter 320 Textbeiträge gelegen. Dies sei auch im Ende März veröffentlichten ORF-Jahresbericht ausführlich dokumentiert worden.

Das Debatte um die „blaue Seite“ sorgt erneut für Zündstoff. (Bild: Screenshot)
Das Debatte um die „blaue Seite“ sorgt erneut für Zündstoff.

Die „OÖ Nachrichten“ sehen das laut ihrer Recherche anders: „Selbst bei defensiver Zählweise zugunsten des ORF stehen immer noch 522 statt der erlaubten 350 Meldungen zu Buche“, hält die Zeitung fest und stellt weitere Verstöße fest: Die Textlänge werde anscheinend beliebig ausgeweitet, die Verlinkungen nicht mitgezählt, ebenso wenig die Aktualisierungen einer Meldung.

Via Aussendung schießt der ORF scharf zurück: Das oberösterreichische Medium solle sich doch an die dafür zuständige Medienbehörde – die KommAustria – wenden, der ORF lade sie dazu ausdrücklich ein. 

Beschwerde bei KommAustria nötig
Auf die KommAustria verwies auch ein Sprecher von Medienminister Andreas Babler (SPÖ). Bevor man Stellung zu den Vorwürfen nehme, solle sich die unabhängige Behörde die Causa ansehen. Derzeit stehe Aussage gegen Aussage. Damit die KommAustria tätig wird, bedarf es einer Beschwerde oder einer Sachverhaltsdarstellung. Im Regierungsprogramm nahmen sich ÖVP, SPÖ und NEOS jedenfalls eine „weitere Präzisierung des §4e ORF-Gesetz im Sinne der Zeitungsähnlichkeit und Überblicksberichterstattung“ vor, womit wohl ORF.at erneut angetastet werden könnte.

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Auch der ORF muss sich an die Regeln halten.

ÖVP-Mediensprecher Kurt Egger

Scharfe Kritik kommt auch von ÖVP-Mediensprecher Kurt Egger, denn auch der ORF müsse „sich an die Regeln halten“, andernfalls würde die Rundfunkanstalt anderen Medien systematisch „das Wasser abgraben“. Ein „klares Foul im Sinne des fairen Wettbewerbs“, befand Egger. NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter ortete gegenüber den Recherchen der „OÖ Nachrichten“ einen „klaren Gesetzesbruch“. Die „blaue Seite“ sei zwar gut gemacht, stelle aber ein Problem dar, weil sie die Gratismentalität beim Medienkonsum befeuere.

VÖZ-GF spricht von „Mogelpackung“
Die Debatte um ORF.at ist dabei nicht neu: Verleger kritisieren seit Jahren, dass die reichweitenstärkste Nachrichtenseite des Landes durch ihre freie Zugänglichkeit den Aufbau von Digitalabos erschwere. 2023 beschloss die Regierung eine Gesetzesnovelle, die maximal 350 Textbeiträge pro Woche auf der Start- und Übersichtsseite erlaubt. Zudem müssen 70 Prozent des Angebots aus Audio- oder Videoinhalten bestehen. Die Texte dürfen nicht vertiefend und nicht wie Beiträge klassischer Tages- oder Wochenzeitungen gestaltet sein.

VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger sprach nach Inkrafttreten der Novelle dennoch von einer „Mogelpackung“: Der ORF könne über thematische Unterseiten wie science.ORF.at und topos.ORF.at zusätzliche Beiträge veröffentlichen – diese sind von der Höchstgrenze ausgenommen. Nur die neun Bundesländerseiten sind beschränkt – auf je 80 Meldungen pro Woche.

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