Am Dienstag ist die Einspruchsfrist nach den steirischen Gemeinderatswahlen ausgelaufen. Wie die Wahlbehörde mitteilte, wird das Ergebnis in drei Gemeinden des Bezirks Graz-Umgebung beeinsprucht: St. Marein bei Graz, Hausmanstätten und Dobl-Zwaring.
Jetzt ist es amtlich: In Hausmannstätten hat die SPÖ das Wahlergebnis vom 23. März beeinsprucht. Begründung: Mögliche Wahlwerbung in der Wahlkabine (die Gemeindezeitung soll dort aufgelegen sein) und dass die Wahlkarten laut Sozialdemokraten nach Einlagen im Gemeindeamt nicht gescannt wurden. In St. Marein bei Graz fordern die Grünen eine Neuauszählung – hier fehlt ihnen nur eine Stimme für ein zusätzliches Mandat.
In Dobl-Zwaring soll es ebenso zu einer Neuauszählung kommen. Dort haben dies die Freiheitlichen beantragt: Eine Stimmte fehlt den Blauen zum sechsten Sitz im Gemeinderat. Laut Landesgeschäftsführer Friedrich Scheer bestehen Unstimmigkeiten zwischen der Anzahl der am Wählerverzeichnis abgehakten Personen und der abgegebenen Stimmzettel, das möchte man aufgeklärt wissen.
Alter Gemeinderat bleibt im Amt
Die jeweilige Gemeindewahlbehörde muss nun eine Stellungnahme ans Land schicken und auch Unterlagen vorlegen. „Vermutlich bis Mitte, Ende Mai gibt es eine Entscheidung der Landeswahlbehörde. Bis dahin bleibt der alte Gemeinderat im Amt, es gibt vorerst keine konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats“, erklärt Wolfgang Wlattnig, Leiter der Abteilung für Gemeinden und Wahlen. Die Entscheidung der Wahlbehörde könnte theoretisch noch beim Verfassungsgerichtshof beeinsprucht werden.
Übrigens: Nach den Gemeinderatswahlen 2020 gab es gleich zehn Einsprüche. In fünf Kommunen musste die Wahl sogar wiederholt werden (Leibnitz, St. Andrä-Höch, Wildon, Mortantsch und Ilz). Heuer sind also deutlich weniger Kommunen betroffen. In Gnas haben die Grünen wegen einiger falscher Kandidatenlisten eine Anfechtung geprüft, sich aber letztlich dagegen entschieden.
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