Ein Gerichtsurteil zu einem gesperrten Wanderweg in der Steiermark sorgt österreichweit für Aufsehen. Demnach ist es Grundbesitzern untersagt, seit Jahrzehnten kartierte Routen einfach abzuriegeln. Trotz eindeutigem Richterspruch gilt gerade in der Natur Fairplay für alle Interessensgruppen!
„Man kann sich ja gar nicht vorstellen, wie schlecht sich so manche Besucher benehmen“, erzählte bereits vor ein paar Jahren der damalige Bürgermeister von St. Radegund, Hannes Kogler, in einem Interview mit der „Krone“. Anlass war der Lockdown-bedingte Ansturm auf den Schöckl als Hausberg der Grazer.
Von liegengelassenen Jausenverpackungen, Getränkeflaschen, Windeln und anderen Toilettartikeln war die Rede, parallel häuften sich Beschwerden von Landwirten in der Region, die sich darüber ärgern mussten, dass ihre Futterflächen für das perfekte Foto oder ein gemütliches Picknick einfach rücksichtlos niedergetrampelt wurden.
Wandern erfreut sich immer größerer Beliebtheit, und das ist grundsätzlich gut so. Denn die Bewegung in der Natur fördert die körperliche Fitness und stärkt die mentale Gesundheit. In Österreich gilt laut Forstgesetz aus dem Jahr 1975 die Wegefreiheit im Wald. Dass alpine Vereine wie die Naturfreunde dafür kämpfen, dass dies auch so bleibt, ist aus oben genanntem Grund löblich.
Unabhängig davon sollten sich Frischluftsuchende aber stets darauf besinnen, dass Wegefreiheit keine Einbahnstraße bedeutet. Wie überall im Leben gelten auch beim Wandern Benimmregeln, ansonsten gibt es am Ende nämlich nur Verlierer – allen voran die Natur!
Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende!
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