Sind die Zeiten, in denen Kinder in Schulkursen ordentlich schwimmen lernen, vorbei? Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Gemeinden in Finanznot geraten, könnte das laut SPÖ durchaus der Fall sein. Denn weil niemand anderer für die Kosten aufkommen will, bleiben sie bei den Gemeinden hängen.
Die Debatte um die Kosten für Schul-Schwimmkurse ist nicht neu – aber sie spitzt sich derzeit wieder zu. Denn immer mehr Gemeinden können sich finanziell kaum mehr über Wasser halten: Wie berichtet, können heuer voraussichtlich etwa die Hälfte der 438 Gemeinden ihr Budget nicht ausgleichen, sind damit vom Härteausgleich durch das Land abhängig und dürfen ohne dessen Zustimmung kaum Investitionen tätigen.
Niemand will zahlen
Was das mit den Schwimmkursen zu tun hat? Seit Jahren gibt es ein Gezerre darum, wer die Kosten für den Transport der Schüler zu den Hallenbädern und den Eintritt übernimmt: Land und Bund fühlen sich nicht zuständig, und mit Verweis auf die Schulgeldfreiheit dürfen Eltern keine Kosten vorgeschrieben werden. Demnach bleiben sie bei den Gemeinden hängen.
Laut Gemeindebund müssen Gemeinden zahlen
Das hat jetzt auch der Gemeindebund schwarz auf weiß festgehalten. Die Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Gemeinde Attnang-Puchheim, lautet: „Tatsächlich sind sowohl die Eintritte als auch die Transportkosten von der Gemeinde zu tragen.“
Nachholbedarf bei Schwimmkompetenz
Für die SPÖ-Bildungssprecherin Doris Margreiter ist das ein „Drama“ – denn wegen der Ausfälle der Schwimmkurse während der Corona-Pandemie gebe es ohnehin Nachholbedarf bei der Schwimmkompetenz. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit kann jedes fünfte Kind (zwischen fünf und 19 Jahren) nicht oder nur unsicher schwimmen. Margreiter sieht Handlungsbedarf beim Bildungsreferat des Landes: „Ich halte es für unverantwortlich, hier nicht einzuspringen.“
Die zuständige LH-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) weist das „aufs Schärfste“ zurück. Es sei klar geregelt, dass der Schulerhalter (in der Regel die Gemeinden) die Räumlichkeiten für den Regelunterricht – dazu gehört das Schwimmen im Rahmen des Sportunterrichts – zur Verfügung stellen muss. Das gelte auch dann, wenn man ins Hallenbad ausweichen muss.
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