Das ist mal eine originelle Osterüberraschung! Obdachloseninitiativen in Tirol, Oberösterreich und der Steiermark dürfen sich über eine unerwartete Spende freuen. Bei dem Geld handelt es sich eigentlich um Parteispenden. Doch die Parteien durften die nicht behalten.
Wie landen Parteispenden bei Obdachloseninitiativen? Dazu bedarf es eines Blickes in das Parteiengesetz aus dem Jahr 2012. Dieses sieht vor, dass Parteien unzulässige Spenden – wie es heißt – spätestens vier Monate nach Erhalt dem Spender rückzuerstatten haben. Doch das ist offenkundig nicht immer so einfach.
Insgesamt 5067,89 Euro
Auch dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Wenn die Rückzahlung an den Spender nicht möglich ist, ist das Geld unverzüglich an den Rechnungshof weiterzuleiten. Im Vorjahr waren dies exakt 5067,89 Euro. Der Großteil musste laut Rechnungshof von den Grünen übermittelt werden (4643,89 Euro), bei der SPÖ waren 224 Euro fällig, bei der ÖVP 200 Euro. Das Geld geht jedoch nicht in die Kaffeekasse des Rechnungshofes, sondern wird mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken zugeführt.
Geld geht nach Tirol, Oberösterreich und Steiermark
Diese Vorgabe sorgt nun für ein unerwartetes Geschenk für drei Obdachloseneinrichtungen in Österreich. Die Begünstigten sind der Verein für Obdachlose in Innsbruck, die Oberösterreichische Tafel und die „Vinzenzgemeinschaft Benedict Labre – VinziDorf Graz“. Zwei der Vereine erhalten demnach je eine Summe von 1689,30 Euro, der dritte Verein 1689,29 Euro.
Bürger durften mitbestimmen
Doch warum sind gerade diese Vereine ausgesucht worden? Dazu erklärt der Rechnungshof, dass Bürgerinnen und Bürger Vorschläge machen durften, welche Obdachloseneinrichtungen Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten sollen. Aus dieser Liste wurde per Los ermittelt, welche Organisationen eine Spende erhalten.
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