Studentin erstochen

Ermittlungen gegen Mordverdächtigen eingestellt

Österreich
26.02.2014 14:15
Im Fall der im Jahr 2005 in Innsbruck erstochenen niederösterreichischen Studentin ist das Ermittlungsverfahren gegen den 29-jährigen Tatverdächtigen eingestellt worden. Die Entscheidung sei "mangels der Nachweisbarkeit der Tat" erfolgt, erklärte der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, Thomas Willam, am Mittwoch. Der Anwalt des ursprünglich Verdächtigen kündigte indes eine Schadensersatzklage gegen die Republik an.

Nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt hätten sich keine weiteren belastenden Beweisergebnisse ergeben. Im Zuge einer Gesamtprüfung und unter Berücksichtigung der "Verurteilungswahrscheinlichkeit" in einem Strafverfahren sei die Anklagebehörde zu dem Schluss gekommen, das Verfahren einzustellen.

"Nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt"
Auf die Frage, ob im Zuge der Ermittlungen Fehler passiert seien, meinte Willam, dass sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft "nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt" hätten. Man habe zum jeweiligen Zeitpunkt auf Grundlage der Gesetze entschieden. Zudem kenne niemand in dem Fall "die einzig richtige Wahrheit". Willam verwies darauf, dass der 29-Jährige zunächst vor der Polizei ausgesagt habe, dann die Fragen der Beamten nicht mehr beantworten habe wollen und sich schließlich doch dazu entschied, wieder auszusagen.

Laut dem Staatsanwaltschaftssprecher sei noch nicht entschieden, ob das Tiroler Landeskriminalamt oder das Cold Case Management des Bundeskriminalamtes in dem Fall die Ermittlungen weiter führen werde. 

19-Jährige mit zwei Messerstichen getötet
Der 29-Jährige war am 22. Dezember aus Australien kommend am Flughafen Wien-Schwechat verhaftet worden. Wenig später wurde er nach Innsbruck überstellt und in Untersuchungshaft genommen. Da kein dringender Tatverdacht bestand, wurde er Anfang Februar enthaftet.

Die 19-jährige Niederösterreicherin war 2005 in einer Telefonzelle in Innsbruck mit zwei Messerstichen ermordet worden. Beamte des Cold Case Managements des Bundeskriminalamts hatten den Fall im November 2012 in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Tirol neu aufgerollt.

Schadensersatzklage gegen Republik angekündigt
Der Anwalt des 29-Jährigen, Albert Heiss, kündigte am Mittwochnachmittag an, eine Schadensersatzklage gegen die Republik einzureichen. Dabei werde man "mehr verlangen" als die seinem Mandanten zustehenden 50 Euro pro Tag in der U-Haft.

Nur wenn die Republik freiwillig zahle, könne die Klage noch abgewiesen werden. Die Höhe der Forderungen konnte Heiss vorerst nicht beziffern. Es müsse erst Klarheit über den Kostenaufwand der insgesamt drei Verteidiger des 29-Jährigen geben. Allein die Kosten, die die Anwälte gegenüber der Republik geltend machen können, würden zwischen 25.000 und 30.000 Euro betragen, meinte der Innsbrucker Rechtsvertreter des Niederösterreichers.

Hinzu kommen würden die Anwaltskosten, die der Mandant selbst zu tragen habe, der Aufwand für die U-Haft sowie die entstandenen Vermögensschäden, etwa aus dem Flug von Australien nach Wien. Zudem habe sein Mandant eine "beträchtliche psychische Beeinträchtigung" erlitten, sagte Heiss. Ein von ihm diesbezüglich in Auftrag gegebenes Gutachten erwarte er noch für diese Woche.

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