Auch die Ministeranklage sollte ein Minderheitsrecht werden, "demokratiepolitisch wäre es zweckmäßig, wenn man ein geringeres Quorum als die Mehrheit vorsieht", hatte Holzinger mit seiner Forderung in der Tageszeitung "Die Presse" zu Beginn der Woche die Debatte losgetreten.
Er sprach von einem "toten Recht", das seit 1920 nie gegenüber der Bundesregierung in Anspruch genommen wurde. Der Grund liegt für Holzinger auf der Hand: Die Mehrheit im Nationalrat haben üblicherweise jene Parteien, die auch die Regierung stellen.
Prammer: "Da ist die Politik zu nahe"
Prammers Antwort auf den Vorstoß der Ministeranklage im ORF-Radio fiel eindeutig aus: "Ich halte gar nichts davon." Sie wäre froh, jetzt das Minderheitsrecht bei den Untersuchungsausschüssen einzuführen, "aber die Ministeranklage - da ist mir einfach die Politik zu nahe", so die Parlamentspräsidentin.
Minister seien schließlich nicht immun, und da funktioniere der übliche Instanzenzug ohnehin - über die Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht, betonte Prammer. "Ich denke, das ist der richtige Weg und daher bin ich gegen ein Minderheitsrecht in dieser Frage." Die Gewaltenteilung zwischen Gerichten, Verwaltung und Gesetzgebung müsse aufrecht bleiben, betonte sie.
Schieder ortet "unnötige Politisierung"
Zuvor hatte sich bereits SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder "aus justizpolitischen Überlegungen" gegen Holzingers Vorschlag ausgesprochen. Die Ministeranklage als Minderheitsrecht wäre eine "unnötige Politisierung der Justiz", das sähen auch Experten so, betonte Schieder. Politische Fragen sollten seinen Worten zufolge im Parlament geklärt werden.
Auch Brandstetter gegen Ministeranklage
Auch VP-Justizminister Brandstetter hält den Vorstoß des VfGH-Präsidenten für eine "schlechte Idee" und "wenig durchdacht". Brandstetters Meinung nach könnte das Instrument der Ministeranklage gänzlich abgeschafft werden: "Man braucht es in Wahrheit nicht."
Der Justizminister sieht "keine praktischen Vorteile" in einem Minderheitsrecht - und de facto auch gar keine Notwendigkeit für eine Ministeranklage. Denn im Normalfall habe man es wohl mit schuldhaftem Verhalten zu tun, das strafrechtlich relevant sei. Dann wäre auch im Sinne einer sauberen Gewaltenteilung das Strafrecht am Zug und ausreichend, so Brandstetter.
FPÖ sieht richtige Richtung
Aus den Reihen der FPÖ kamen hingegen positive Reaktionen auf Holzingers Vorschlag. "Die Aussagen Holzingers gehen genau in jene Richtung, die sich die FPÖ auch vorstellt", erklärten der freiheitliche Verfassungssprecher, Harald Stefan, und der Verhandler des freiheitlichen Parlamentsklubs im Bereich Geschäftsordnung, Gernot Darmann, in einer Aussendung.
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