Der junge Asylwerber hatte in Aflenz im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag mit einem 21-Jährigen Streit wegen eines angeblich minderwertigen Handys. Der Angeklagte hatte es schon angezahlt und wollte die Sache am Tattag klären. Er traf sich mit dem anderen Burschen bei einer Bushaltestelle, doch dieser brachte zwei Freunde mit.
Hilfe kam für 21-Jährigen zu spät
Es kam zu einer Rangelei, bei der sich der 22-Jährige bedroht fühlte. Er nahm den Angreifer in den Schwitzkasten und stach ihm mit einem Messer zweimal in den Rücken. Die Freunde des Opfers glaubten zunächst an einen Asthmaanfall und setzten den Schwerstverletzten auf eine Bank. Als er schließlich ärztlich versorgt wurde, kam jede Hilfe zu spät - der 21-Jährige starb.
Die Befragung des Angeklagten vor Gericht gestaltete sich schwierig. So gab der 22-Jährige an, so gut wie keine Erinnerungen an den Vorfall selbst zu haben. Er beteuerte jedoch, er habe ganz sicher kein Messer zu dem Treffen mit dem späteren Opfer mitgenommen, die Waffe stammte seiner Meinung nach von dem anderen Burschen.
"Impulsive Persönlichkeitsstruktur" attestiert
Der 22-Jährige fühlte sich nicht schuldig, seine Verteidigerin plädierte auf Notwehr. Die acht Geschworenen entschieden aber einstimmig, dass es Mord war und verhängten eine Haftstrafe in der Höhe von elf Jahren.
Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit des Burschen sowie der Umstand, dass davor vom Opfer eine Provokation ausgegangen sein dürfte. Das psychologische Gutachten attestierte eine "impulsive Persönlichkeitsstruktur" beim Angeklagten. Er erbat sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit.
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