Hypo-U-Auschuss

VfGH-Urteil: Akten sind ungeschwärzt vorzulegen

Österreich
18.06.2015 14:25
Für den Verfassungsgerichtshof sind die Akten-Schwärzungen des Finanzministeriums im Rahmen des Hypo-U-Ausschuss rechtlich nicht gerechtfertigt. Die Akten seien ungeschwärzt vorzulegen, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Donnerstag. "Wenn Akten und Unterlagen vom Gegenstand der Untersuchung umfasst sind, müssen sie ohne Rücksicht auf sonstige bestehende Verschwiegenheitspflichten ungeschwärzt vorgelegt werden", heißt es im entsprechenden VfGH-Entscheid.

Ohne Kenntnis aller Akten und Unterlagen sei die Erfüllung der Kontrollfunktion des Untersuchungsausschusses nicht möglich, so der VfGH-Präsident. Die Verantwortung zur Wahrung des Datenschutzes bei der Verwendung der Akten trage aber das Parlament.

Finanzministerium lieferte geschwärzte Akten
Der VfGH hatte auf Antrag des Finanzministeriums und des U-Ausschusses geprüft, ob Akteninhalte unter Berufung auf das Bankgeheimnis oder den Datenschutz geschwärzt werden dürfen. Der nunmehrige Richterspruch beruht auf vier geschwärzten Unterlagen, dem U-Ausschuss waren vom Finanzministerium - mit Verweis auf das Bankgeheimnis - freilich zahlreiche geschwärzte Akten geliefert worden.

(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Dies sei eine "wichtige Entscheidung, weil der VfGH erstmals nach der U-Ausschussreform im Rahmen seiner "neuen Zuständigkeit" entschieden habe, so Holzinger. Die Streitfrage, ob Akten-Schwärzungen erlaubt seien, habe "die politisch interessierte Öffentlichkeit beschäftigt". Er sei stolz, dass der Verfassungsgerichtshof "diese schwierige verfassungsrechtliche Frage in sehr kurzer Zeit" bearbeitet habe.

Sollte es künftig zu Streitigkeiten kommen, ob Akten und Unterlagen vom Gegenstand der Untersuchung umfasst sind, entscheidet zunächst das Organ, von dem Akten angefordert werden, im Streitfall dann der Verfassungsgerichtshof, so Holzinger.

Kogler: Entscheidung "Sieg der Vernunft"
Der Grünen-Vertreter im Hypo-U-Ausschuss, Werner Kogler, zeigte sich nach Bekanntgabe sichtlich zufrieden mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Es sei "ein Sieg der Vernunft und des Hausverstandes". Nun werde man wirklich Transparenz im U-Ausschuss haben.

Auch Nationalratspräsidentin Doris Bures zeigte sich über die "inhaltlich klare Entscheidung" des Verfassungsgerichtshofes über die Unzulässigkeit von Schwärzungen seitens des Finanzministeriums erfreut: "Durch die klare Entscheidung des VfGH sind die rechtlichen Bedingungen für eine lückenlose Aufklärungsarbeit gegeben. Inhaltlich ist die Entscheidung des Höchstgerichts selbstverständlich von allen zu respektieren."

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