Worin liegt das Problem?
Wer auf Facebook einen bestimmten Film mag, im Online-Shop einkauft oder im Internet etwas sucht, hinterlässt Daten. Solch persönlichen Informationen übermitteln US-Internetfirmen wie Facebook, Google oder Amazon, aber zum Teil auch europäische Firmen auf Server in den USA. Doch spätestens seit den Enthüllungen Edward Snowdens ist bekannt, dass dort auch US-Geheimdienste und Fahnder großzügig auf die Daten zugreifen können. Dabei sind die Hürden deutlich niedriger als in der EU zulässig. Der EuGH sah darin eine Verletzung der sogenannten Safe-Harbor-Vereinbarung, wonach US-Firmen europäische Datenschutzstandards garantieren, und erklärte das Abkommen deshalb für unzulässig.
Können jetzt gar keine personenbezogenen Daten europäischer Internetnutzer mehr in die USA übermittelt werden?
Doch. Die weiterhin gültige europäische Datenschutz-Grundverordnung von 1995 sieht verschiedene Wege vor, wie personenbezogene Informationen von Europäern in andere Länder übermittelt werden können. Etwa durch eine Einwilligung der Nutzer. Dabei müssen die Anbieter als Voraussetzung rechtlich festhalten, dass dort die Rechte der Bürger gewahrt werden - etwa über entsprechende Verträge. Für die Datenübermittlung in die USA wurde das bisher mit dem Safe-Harbor-Abkommen einfach vorausgesetzt, es waren keine weiteren Anstrengungen nötig.
Da das Urteil von einem Verfahren gegen Facebook ausgelöst wurde - kann zumindest das soziale Netzwerk jetzt keine Daten mehr in die USA übermitteln?
Das ist das Paradoxe an der Situation: Facebook selbst sieht sich von dem Urteil nicht direkt betroffen, weil es sich seit Jahren nicht auf Safe Harbor verlässt. Stattdessen schloss die europäische Tochter Facebook Irland Verträge mit Facebook in den USA gemäß Vorgaben der Datenschutz-Verordnung ab. Zugleich schrieben die EuGH-Richter der irischen Datenschutzbehörde aber vor, zu prüfen, ob die Übermittlung der Informationen von Facebook-Nutzern in die USA gestoppt werden müsse - weil dort die Daten nicht ausreichend geschützt seien.
Was heißt das Urteil für die Nutzer aller anderen Internetdienste, die Daten in die USA übermitteln?
Die Nutzer werden das Aus für Safe Harbor in dem Maße spüren, wie die Unternehmen davon betroffen sind. Insgesamt haben sich über 5000 Unternehmen für eine Datenübermittlung nach Safe Harbor registriert. Unklar ist, wie viele davon sich nur darauf verließen. Experten gehen davon aus, dass nun vor allem auf kleinere Unternehmen ein zusätzlicher Aufwand zukommt, um den Datentransfer rechtlich abzusichern. Denkbar ist, dass US-Unternehmen künftig einer Nachweispflicht unterliegen, wo und wie Daten verarbeitet werden. Es könnten zusätzliche Kosten entstehen, etwa für neue Rechenzentren in der EU.
Was dürfen die nationalen Datenschutzbehörden?
Das Urteil brachte ein Ergebnis, das den Internetfirmen schon vorher große Sorgen bereitete. Bisher konnten sie sich darauf verlassen, dass die Datenschutzbehörden in allen EU-Ländern nichts gegen die Übermittlung von Daten in die USA haben. Das EuGH ermutigte sie jedoch ausdrücklich, die Einhaltung der Rechte von Europäern auch entgegen der Einschätzung der EU-Kommission eigenständig zu prüfen. Online-Anbieter befürchten jetzt, dass sie in jedem Land auf den Prüfstand gestellt werden.
Wie geht es jetzt politisch weiter?
Die EU-Kommission und das US-Handelsministerium verhandeln schon seit mehreren Jahren über eine neue Version von Safe Harbor. Unter anderem sollen höhere Hürden für den Zugriff auf Daten von EU-Bürgern vorgesehen sein - also keine flächendeckende Überwachung, sondern nur punktueller Zugang. Außerdem sollen europäische Bürger die Möglichkeit bekommen, ihre Rechte in den USA zu vertreten. Das würde Probleme beheben, die Safe Harbor aus Sicht des EuGH ungültig machen.
Was bedeutet dann das EuGH-Urteil für diese Verhandlungen?
Das ist eine offene Frage. Einerseits wollten EU-Kommission und US-Regierung die Einwände des EuGH gegen Safe Harbor ohnehin ausräumen. Andererseits ist es eine politische Angelegenheit. Und die USA haben bereits deutlich gemacht, dass sie die Rechte der Europäer für ausreichend geschützt halten.
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