Am Mittwoch präsentierten Hans Frey, Lektor der Veterinärmedizinischen Universität Wien, und die Wildbiologin Karoline Schmidt bei einer Pressekonferenz in Wien ihre Gutachten zur Frage der Weidgerechtigkeit und der Tierquälerei bei der Jagd auf Zuchttiere - passend zur aktuellen Aufregung um die Gatterjagden in verschiedenen Bundesländern. Frey wies nach, dass das Aussetzen von gezüchtetem Federwild nicht nur die Wildpopulationen keinesfalls stützt, sondern sie sogar im Bestand bedroht.
Zusätzlich seien Zuchttiere laut Frey nicht in der Lage, sich in der freien Wildbahn zurecht zu finden und leiden daher großen Stress und Qualen. Schmidt wiederum zitierte eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, die das Leid von jenen Tieren belegen, die in umzäunten Gattern bei Treibjagden gehetzt werden. Wenn sich die Jagd durch den Gewinn von Wildbret rechtfertigt, dann sei die Jagd im Fall von gezüchteten Wildtieren eine unnötig Tierqual und damit sowohl tier- und artenschutzwidrig, als auch nicht weidgerecht.
Tierschutzombudsfrau: "Besonders tierschutzrelevant"
Die beiden Gutachten werden durch die Aussage der Tierschutzombudsfrau der Steiermark, der Jägerin und Amtstierärztin Barbara Fiala-Köck, gestützt. Sie sagte auf einer Fachtagung zur Jagd im November 2015 wörtlich: "Bewegungsjagden in Jagdgattern sind keinesfalls zur Bestandsreduktion oder zur Vermeidung von Jagddruck notwendig und daher besonders tierschutzrelevant. Unter Zugrundelegung der Maßstäbe des Tierschutzrechts kann hier sehr schnell der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt sein."
Experte: "Wirkungslos für die Bestandsdichte"
Klaus Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur in Wien wiederum veröffentlichte 2014 einen Artikel in einer Jagdzeitschrift, in dem er das Aussetzen von gezüchtetem Federwild als wirkungslos für die Bestandsdichte bezeichnete. In einem Gutachten von 2010 nannte er das Aussetzen von Zuchttieren in die freie Wildbahn ohne wissenschaftliche Begleitung eine Tierquälerei.
Bundesländer streben Änderungen an
Gatterjagden gibt es noch in Wien, dem Burgenland, Niederösterreich und Salzburg. Wien ist gerade dabei, das einzige dort bestehende Jagdgatter innerhalb von fünf Jahren zu schließen, im Burgenland wird das Jagdgesetz grundlegend reformiert, in Niederösterreich werden alle Jagdgatter überprüft und im Mai gibt es zu einer möglichen Reform eine Verhandlungsrunde, und in Salzburg liegt ein Antrag der Grünen im Landtag für ein Verbot der Gatterjagd vor.
Tierschutzvereine kritisieren Praxis der Gatterjagd
Das Aussetzen von Federwild ist in ganz Österreich erlaubt. Alle Landesregierungen, bis auf Oberösterreich und Kärnten, haben bereits die Bereitschaft signalisiert, diese Praxis zu hinterfragen. In den nächsten Monaten ist ein bundesweites Verbot durchaus im Bereich des Möglichen. Tierschutzvereine, allen voran der VGT, würden dies begrüßen.
Die Grünen legten Gesetzesentwurf vor
"Wir machen jetzt Nägel mit Köpfen und werden einen entsprechenden Antrag einbringen, der auf die Auflösung von Einfriedungen umfriedeter Jagdgebiete innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieser Regelung abzielt. Wer das innerhalb von zwei Jahren nicht schafft, hat mit Strafen zu rechnen", erklärt Helga Krismer, Klubobfrau der Grünen im niederösterreichischen Landtag. Gefordert wird auch das Verbot des Abschusses jagdlicher Waffen im Ortsgebiet und bei Sport- und Freizeitanlagen sowie jeweils in einem Umkreis von 500 Metern.
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