Seit mittlerweile zehn Jahren wird um die Errichtung eines Wasserkraftwerks an der weststeirischen Schwarzen Sulm gerungen. Nun können die Bauwerber einen womöglich entscheidenden Etappensieg feiern: Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der EU-Kommission gegen die Republik Österreich in der Causa Sulm abgewiesen.
Die Kommission hatte Österreich verklagt, weil durch das Kraftwerk der Gewässerzustand der Schwarzen Sulm auf einer Länge von acht Kilometern von "sehr gut" auf "gut" herabgesetzt wird. Das widerspricht grundsätzlich europäischem Recht - ist aber in Ausnahmefällen dennoch möglich. Im Fall der Schwarzen Sulm kommt der Gerichtshof in Luxemburg nun zum Urteil, dass eine Ausnahme zulässig ist. Es bestehe ein "übergeordnetes allgemeines Interesse" am Kraftwerk (Erzeugung enrneuerbarer Energie, ökonomische Aspekte des Projekts für die lokale Wirtschaft usw.).
Die Gegner des Kraftwerks geben sich noch nicht geschlagen. "Entscheidend werden jetzt die nächsten Schritte im österreichischen Recht sein. Der Ball liegt nun bei Bundesminister Rupprechter - und dem Verwaltungsgerichtshof", meint WWF-Flussexpertin Bettina Urbanek in einer ersten Reaktion. Gemeinsam mit anderen Umweltorganisationen wird weiterer Widerstand angekündigt: "Wir werden einer Zerstörung der Schwarzen Sulm sicherlich nicht tatenlos zusehen!"
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