Regierung einig

Registrierkassen: Gesetz wird nun entschärft

Österreich
21.06.2016 12:10

Zur Bekämpfung der Steuervermeidung war im Zuge der Steuerreform im März 2015 die Registrierkassenpflicht erfunden worden. Gebracht hat sie der Koalition fast nur Verdruss mit der Wirtschaft. Am Montag haben es SPÖ und ÖVP nach 15-monatiger Debatte geschafft, das umstrittene Gesetz zu entschärfen. Am Dienstag wurde es im Ministerrat beschlossen.

Bis zuletzt hatten die Verhandler noch um die Details der Verbesserungen der heftig kritisierten Registrierkassenpflicht gerungen. Aber am Ende haben Bundeskanzler Christian Kern, Kanzleramtsminister Thomas Drozda (beide SPÖ) sowie Finanzminister Hans Jörg Schelling und Staatssekretär Harald Mahrer (beide ÖVP) eine Einigung zustande gebracht.

Die Veränderungen der Registrierkassenpflicht betreffen vor allem die Wirte und Vereine.

  • Für Gastronomiebetriebe wird die neue Beschäftigungskategorie "Aushilfskraft" eingeführt. Das erlaubt es Vollversicherten, über ihren Hauptberuf hinaus an 18 Tagen als Aushilfskraft tätig zu sein. Im Gegenzug gilt diese 18-Tage-Regel auch für Unternehmer. Die Sozialversicherung wird sofort abgeführt, daher kann es keine Nachzahlungen geben. Und es fallen auch keine Lohnsummensteuern an.
  • Die sogenannte Kalte-Hände-Regelung wird vereinfacht. Umsätze, die im Freien gemacht werden (etwa bei einem Almbetrieb), müssen also nicht mehr mit den Umsätzen des Hauptbetriebes zusammengerechnet werden. Dadurch können Umsätze im Freien bis 30.000 Euro mittels Kassasturz aufgezeichnet werden.
  • In Zukunft wird die Zusammenarbeit von Wirten und Vereinen simpler. Das Angebot von Gastronomen wird nicht mehr dem Verein zugerechnet. Damit kommt ein Verein in die volle steuerrechtliche Begünstigung.
  • Auch für kleinere Vereinsfeste kommen Erleichterungen, etwa eine Ausdehnung der Stundengrenze von 48 auf 72 Stunden. Zudem fällt die Registrierkassenpflicht für kleine Vereinskantinen.

Von der Entschärfung profitieren freilich auch politische Parteien - allerdings nur bis zu einem Jahresumsatz von 15.000 Euro.

Kommentar von Claus Pándi: Prestigeprojekt
Die Steuerreform war das große Prestigeprojekt der Koalition (in alter Zusammensetzung). Wobei es keine wirkliche Steuerreform war, sondern mehr eine komplexe Umschichtung von Einnahmen und Ausgaben. Und es war auch weniger eine Idee von SPÖ und ÖVP, sondern mehr eine von der Gewerkschaft diktierte Kampagne. Da fällt einem übrigens auf, dass vom ÖGB seither eher wenig zu hören ist. Aber das nur nebenbei.

Zurück zur Steuerreform. Da ist der Regierung unter dem damaligen Bundeskanzler Werner Faymann durchaus etwas gelungen. Allerdings schafften es SPÖ und ÖVP, ihren Erfolg mit ihrem Chaosorchester gleich wieder kaputtzumachen. Wir erinnern uns an den Beginn im März 2015: Kaum war die Steuerreform kräftig beworben worden, zettelte Justizminister Wolfgang Brandstetter eine konfuse Debatte um das Ende des Bankgeheimnisses an. Hintergrund war, dass man mit Kontenöffnungen der Kapitalflucht einen Riegel vorschieben wollte.

Darauf folgte der Streit um die Registrierkassenpflicht - ökonomisch alles am Rande des Unsinns. Geschafft hat Vizekanzler Reinhold Mitterlehner damit nur, seine Reputation bei der Wirtschaftskammer zu ruinieren, seinen Präsidentenjob als Nachfolger von Christoph Leitl dort zu verspielen.

Seither, also mehr als ein Jahr lang, versuchte man, die Registrierkassenpflicht notdürftig zu reparieren.

Wären die vielen Sitzungsstunden der Minister und Kammerfunktionäre registrierkassenpflichtig, hätte das den Staat zwar nicht saniert, aber es wäre gerecht.

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