Stichwahl aufgehoben

Der Liveticker über das Urteil zum Nachlesen

Österreich
01.07.2016 13:37

Die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl 2016 wird wiederholt. Zu dieser Erkenntnis kam am Freitag der Verfassungsgerichtshof. Alle Informationen über die Entscheidung lesen Sie hier. krone.at berichtete für Sie live über die Entscheidung, hier können Sie den Ticker zur Urteilsverkündung nachlesen.

  • 13.35 Uhr: Der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer hat mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs kein Problem. Heute sei ein "sehr wichtiger Tag, weil die österreichische Demokratie eine Bewährungsprobe bestanden hat", sagte das Staatsoberhaupt in einem ersten Medienstatement. Das Wahlrecht gehöre allerdings "modernisiert".
(Bild: APA/BUNDESHEER/PETER LECHNER)

  • 13.31 Uhr: FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer wird sich als Dritter Nationalratspräsident jedenfalls nicht karenzieren lassen. Dies wäre ein "Riesenfehler", sei doch Erfahrung, die er mitbringe, in dieser Situation von Vorteil, erklärte er. Wahlkampfmüde ist der freiheitliche Kandidat keinesfalls. Er sei erst am Donnerstag bei einem Zeltfest gewesen und habe dabei richtig Lust zum Wahlkämpfen bekommen, sagte er Journalisten. Er geht von einem "kurzen und knackigen Wahlkampf" aus.
  • 13.27 Uhr: Von den bei der Briefwahl festgestellten Unregelmäßigkeiten waren laut VfGH-Präsident Gerhart Holzinger 77.926 Stimmen betroffen. Eine Wiederholung nur in den betroffenen Bezirken wäre seinen Angaben zufolge aber technisch nicht möglich gewesen. Festgehalten wurde von Holzinger, dass das Verfahren keinen Hinweis auf konkrete Manipulation gebracht habe.

  • 13.24 Uhr: Die drei Nationalratspräsidenten Doris Bures, Karlheinz Kopf und Norbert Hofer erklären in einer Pressekonferenz, wie sie die vorübergehende Vertretung des Bundespräsidenten anlegen werden.
  • Die drei Nationalratspräsidenten Doris Bures, Karlheinz Kopf (re.) und Norbert Hofer (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
    Die drei Nationalratspräsidenten Doris Bures, Karlheinz Kopf (re.) und Norbert Hofer

  • 13.18 Uhr: Kanzler Christian Kern bedankte sich bei den Verfassungsgerichtshof-Richtern, die in "rascher, objektiver und transparenter Weise" ein Urteil gesprochen hätten. "Es darf in einer Demokratie keine Zweifel an der Richtigkeit einer Wahl geben."
  • Bundeskanzler Christian Kern bedankte sich in einer Pressekonferenz bei den VfGH-Richtern. (Bild: APA/BKA/CHRISTOPHER DUNKER)
    Bundeskanzler Christian Kern bedankte sich in einer Pressekonferenz bei den VfGH-Richtern.

  • 13.07 Uhr: Auf das Ergebnis der wiederholten Stichwahl wird man jedenfalls lange warten müssen. Innenminister Wolfgang Sobotka gab in Reaktion auf das VfGH-Urteil bekannt, erst nach Vorliegen sämtlicher Stimmen Resultate bekannt zu geben. Wie der Innenminister ausführte, werde es daher bei diesem Urnengang am Sonntag noch kein vorläufiges Endergebnis geben. Zudem seien klassische Hochrechnungen mit vorab zur Verfügung gestellten Teilresultaten diesmal nicht möglich.

  • 13.04 Uhr: Für die FPÖ ist die Wahlwiederholung freilich ein voller Erfolg. Die Freiheitlichen werden um 15 Uhr genauer dazu Stellung nehmen.
  • 12.59 Uhr: Kardinal Christoph Schönborn warnte davor, "mit Triumph oder im Zorn" erneut an die Urnen zu schreiten. "Wir müssen dankbar sein, dass wir in Österreich freie und geheime Wahlen haben - und Höchstrichter, die dieses Wahlrecht schützen", erklärte er. Die Verhandlung der Anfechtung der BP-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof sei "ein kräftiges Lebenszeichen unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit".
  • 12.49 Uhr: Die EU-Kommission kommentierte die vom VfGH angeordnete Wahlwiederholung am Freitag nicht. "Ich habe die Nachrichten gesehen. Wir haben keinen Kommentar zu machen. Das ist eine Gerichtsentscheidung", sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde.
  • 12.48 Uhr: Auch der Wiener Bürgermeister Michael Häupl reagierte umgehend auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. "Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist wie eine Schiedsrichterentscheidung und daher zu akzeptieren, auch wenn dabei Schlamperei und nicht Wahlbetrug der Vorwurf ist", hielt er fest.
  • 12.44 Uhr: Laut VfGH ist in Zukunft die vorzeitige bundesweite Weitergabe von Teilergebnissen nicht mehr zulässig. "Diese Veröffentlichung verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl", sagte der Präsident. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Weitergabe an ausgewählte Empfänger von Einfluss auf das Ergebnis sein konnte.
  • 12.42 Uhr: "Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, und das Erkenntnis ist zu akzeptieren. Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist das Fundament unserer Demokratie. Das Wahlergebnis hat dem WählerInnenwillen entsprochen - eine Mehrheit hat Alexander Van der Bellen zum Bundespräsidenten gewählt", betonte auch Eva Glawischnig, Klubobfrau und Bundessprecherin der Grünen, in einer ersten Reaktion.
  • 12.36 Uhr: "Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, das Erkenntnis der Höchstrichter ist zu respektieren. Wir stehen jetzt am Beginn eines dritten Durchgangs des Bundespräsidentschaftswahlkampfes", erklärte Van der Bellens Wahlkampfleiter, Lothar Lockl, in einer ersten Reaktion. "Viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sind verärgert, weil sie erneut zu den Urnen gerufen werden, nur weil einige Bezirkswahlleiter nicht in der Lage waren, das Wahlgesetz ordnungsgemäß zu vollziehen. Was das Wahlergebnis selbst betrifft, ist ja im VfGH-Verfahren kein einziger Hinweis aufgetaucht, dass bei der Stichwahl am 22. Mai Stimmen nicht richtig zugeordnet wurden."
  • 12.26 Uhr: Entscheidend für die Aufhebung der Stichwahl waren Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken, erklärte Holzinger in seiner Urteilsbegründung ausführte. Die Wahlkarten in diesen Bezirken wurden außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet. Holzinger betonte, dass damit Rechtsvorschriften verletzt wurden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet sind. Zwar anerkannte der Präsident, dass keiner der vom Gericht befragten Wahlbeisitzer einen konkreten Manipulationsverdacht geäußert habe, er verwies aber auch auf die bisher strenge Judikatur des Gerichts zu diesem Thema: "Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich."
  • 12.24 Uhr: Die vom VfGH angeordnete Wiederholung der Bundespräsidentenwahl ist erst die dritte auf Bundesebene und die erste österreichweite überhaupt. Bisher mussten zwei Nationalratswahlen, nämlich 1970 und 1995, wiederholt werden, aber nur in einzelnen Regionen. In beiden Fällen hatte die FPÖ die Wiederholung beantragt, jedes Mal verlor die ÖVP ein Mandat.
  • 12.13 Uhr: "Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof sichergestellt, dass das Wahlergebnis klar und ohne jeglichen Zweifel ermittelt werden muss. Das ist somit ein Bekenntnis zur funktionierenden Demokratie", kommentierte Team-Stronach-Klubobmann Robert Lugar die Entscheidung zur Neuaustragung der Wahl.
  • 12.12 Uhr: "Die Entscheidung, die ich jetzt verkünden werde, macht niemanden zum Verlierer und niemanden zum Gewinner", hielt der Präsident weiters fest. "Sie soll allein einem Ziel dienen: Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken."
  • 12.08 Uhr: "Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie", sagte der VfGH-Präsident. Die Wahrung dieses Fundaments sei "vornehmste Pflicht" seines Gerichtshofs.
  • 12.02 Uhr: Die Wahl wird wiederholt!
  • 12.01 Uhr: VfGH-Präsident Holzinger verkündet jetzt das Ergebnis.
  • (Bild: APA/HANS PUNZ)

  • 11.56 Uhr: Die Spannung steigt jetzt ins Unermessliche. In wenigen Minuten werden die Richter das Urteil mündlich verkünden.
  • 11.44 Uhr: Nicht einmal fünf Minuten dauerte die öffentliche Verhandlung, in der VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bekannt gab, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofes um 12 Uhr mündlich verkündet wird. Man habe in internen Beratungen die Rechtssache so weit geklärt, dass von weiteren Beweisaufnahmen Abstand genommen werde, sagte Holzinger. Der Spruch des VfGH lässt also nun nicht mehr lang auf sich warten.
  • 11.38 Uhr: Sollte die Wahl zur Gänze oder in Teilen wiederholt werden, dann übernehmen nach der für 8. Juli geplanten Verabschiedung von Bundespräsident Heinz Fischer die drei Nationalratspräsidenten vorübergehend die Geschäfte des Staatsoberhaupts - also auch FP-Kandidat Norbert Hofer in seiner Funktion als Dritter Präsident.
  • 11.36 Uhr: Auch Alexander Van der Bellen kündigt ein Statement zur VfGH-Entscheidung an. Geplanter Zeitpunkt: 14.30 Uhr.
  • 11.30 Uhr: Die Verfassungsrichter besprechen mit den Verfahrensparteien - also die Vertreter von FPÖ, Grünen und Innenministerium - eine Reihe von Beschlüssen, informieren aber noch nicht über das Urteil.
  • 11.22 Uhr: Die FPÖ kündigt für 15 Uhr eine Stellungnahme zur VfGH-Entscheidung an. Es werden Bundesparteiobmann Heinz Christian Strache, der ehemalige Justizminister Dieter Böhmdorfer, Gerneralsekretär Herbert Kickl sowie Rechtsanwalt Rüdiger Schender anwesend sein.

  • 11.17 Uhr: Die Richter des VfGH werden bis zuletzt beraten, wie Sprecher Neuwirth im Ö1-"Morgenjournal" sagte. Aus diesem Grund wird es vorerst auch noch keine schriftliche Ausfertigung des Urteils geben - das könnte "mehrere Tage" dauern.

  • 10.58 Uhr: Kurz nach Kern wird auch Vizekanzler Reinhold Mitterlehner eine Stellungnahme abgeben. Anvisiert ist vorerst 12.50 Uhr.

  • 10.29 Uhr: Bundeskanzler Christian Kern hat für kurz nach Mittag eine Stellungnahme zum Spruch des Verfassungsgerichts angekündigt.

  • 10.11 Uhr: Der wahrscheinlichste Termin für eine Neuwahl ist übrigens der September. Ein Wahlkampf über den Sommer wäre somit die klare Konsequenz.

  • 9.57 Uhr: Um 11.30 Uhr wird die unterbrochene VfGH-Verhandlung über die Stichwahl wieder aufgenommen, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag. Dann werden den betroffenen Parteien die Beschlüsse des Obersten Gerichts bekannt gegeben.
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