Eigentlich ging Leser Siegfried E. zum Kommissariat im 21. Bezirk, um sich nach einem Einbruch in seine Wohnung seine Schlüssel abzuholen. Als er nach acht Minuten wieder bei seinem Auto war, hatte er aber auch einen Strafzettel. Mangels Parklücke hatte er den Wagen kurzerhand auf dem Polizei-Parkplatz abgestellt.
Nach dem Einbruch in die Wohnung von Siegfried E. musste die Feuerwehr den Schlosszylinder austauschen. Weil der Wiener nicht zuhause war, wurden die neuen Schlüssel für ihn auf der Polizeiwache in der Donaufelder Straße im 21. Bezirk hinterlegt. "Ich fuhr am Abend dorthin. Aufgrund der Notsituation blieb mir nichts anderes übrig, als mich für wenige Minuten auf den Platz für die Polizei-Dienstwagen zu stellen. Es war sonst weit und breit kein Parkplatz zu bekommen", erinnert sich unser Leser. Als er zurückkam, fand er einen Strafzettel hinter dem Scheibenwischer.
"Zum Schockerlebnis dieses Tages kam noch die Enttäuschung über die Polizei dazu. Man hätte mich doch vor Ort im Wachzimmer auf mein Vergehen hinweisen können. So musste ich 78 € zahlen." Die Landespolizeidirektion teilte uns mit, dass ein Organ der Parkraumüberwachung die Strafe ausgestellt hatte. Was man dort bestritt. Eine weitere Prüfung ergab aber, dass ein Polizist von einer anderen Inspektion den Strafzettel ausgestellt hatte. Man bedauere den negativen Eindruck, den Herr E. erhalten hat. Die Rechtslage sei jedoch eindeutig
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