ÖVP und SPÖ haben sich beim Versammlungsrecht auf einen Kompromiss geeinigt. Noch im März sollen demnach im Nationalrat die neuen Schutzzonen, eine auf 48 Stunden verlängerte Anmeldefrist für Demonstrationen und Einschränkungen für Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker beschlossen werden, gab Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag bekannt.
Weiter diskutiert werden hingegen die anderen Wünsche Sobotkas, etwa was die Definition von Versammlungen, die Verantwortlichkeit des Versammlungsleiters und Einschränkungen bezüglich der Demo-Orte betrifft. Hier soll es nach Ostern eine Enquete geben, sagte der Minister. Einen parlamentarischen Beschluss für diese Punkte wünscht sich Sobotka noch vor dem Sommer.
Ausländische Polit-Shows: Menschenrechtskonvention als Messlatte
Sobotka betonte, dass die Regelung bezüglich ausländischer Politiker im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erfolge. Es gehe um Einschränkungsmöglichkeiten und es werde eine Anmeldefrist von bis zu einer Woche geben. Wenn eine Veranstaltung den Grundprinzipien der EMRK widerspreche, könne sie künftig verboten werden.
Bei den Schutzzonen geht es laut Sobotka um einen Bereich zwischen 50 und 150 Metern, hier soll der Behördenleiter entscheiden. Die Regelung bei der Anmeldefrist sei ein Kompromiss zwischen SPÖ und ÖVP: Die Sozialdemokraten hätten sich weiter 24 Stunden gewünscht, die Volkspartei 72, nun habe man sich bei 48 Stunden getroffen. Dieser Punkt sei der Grund gewesen, warum man sich noch nicht am vergangenen Freitag geeinigt hatte, so der Innenminister. Die bereits ausverhandelten Punkte sollen in der Plenarwoche des Nationalrats Ende März per rot-schwarzem Initiativantrag eingebracht und umgehend beschlossen werden.
Drozda erfreut: Auftritte fremder Politiker künftig Bundessache
Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) zeigte sich erfreut, dass künftig die Bundesregierung für die Untersagung von Wahlkampfauftritten ausländischer Politiker zuständig ist und die Verantwortung dafür nicht ausgelagert wird, etwa auf die Ebene der Bezirke. Sobotka sei seinem Vorschlag gefolgt, das Wahlkampfverbot ausländischer Politiker im Paragraf 6 des Versammlungsgesetzes zu regeln, so Drozda. Künftig könne die Regierung Aktivitäten - sprich Demonstrationen oder Wahlkampfveranstaltungen ausländischer Politiker - untersagen, die "den außenpolitischen Interessen, anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen zuwiderlaufen".
Alle anderen von Sobotka angedachten Regelungen wie etwa höhere Strafen für Versammlungsleiter, die Frage der Einschränkungen bezüglich der Demo-Orte oder jene nach Untersagung von "Spaßdemos" seien "nicht Gegenstand der Einigung", betonte Drozda ausdrücklich. Beim geplanten rot-schwarzen Initiativantrag im Parlament solle deshalb aufs Gas gestiegen werden, damit die Pläne noch vor dem umstrittenen Verfassungsreferendum in der Türkei am 16. April in Kraft treten können.
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