Der Streit deutscher Verlage mit Google über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet bleibt eine Hängepartie. Das Landgericht Berlin verwies am Dienstag das Verfahren um das umstrittene Gesetz zum sogenannten Leistungsschutzrecht an den Gerichtshof der EU. Der EuGH solle prüfen, ob das Gesetz vor In-Kraft-Treten im August 2013 der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen.
Im Kern dreht sich der Konflikt um das Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite steht die Verwertungsgesellschaft VG Media mit einigen Verlagen wie dem "Bild"- und "Welt"-Herausgeber Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen.
Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Websites der Verlage leiten und diesen damit zu Werbeeinnahmen verhelfen.
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