Online-Alkohol
EU sagt “Nein” zum Import von Online-Alkohol
"Sobald Sie im Internet Kaffee bestellen, muss dieser versteuert werden", erläuterte der Sprecher der Oberfinanzdirektion (OFD) Köln, Eugen Bresemann. Ein Kunde müsse den Kauf bei seinem Hauptzollamt melden, das dann einen Steuerbescheid ausstelle. Bei kleineren Vergehen müsse voraussichtlich niemand mit einem Bußgeld rechnen. Der Zoll sei aber gesetzlich verpflichtet, Hinweisen nachzugehen.
In Europa wird die Kaffeesteuer nach Verbandsangaben nur in Deutschland, Belgien und Dänemark erhoben. In der Bundesrepublik beträgt der Steuersatz für ein Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro und für ein Kilogramm löslichen Kaffee 4,78 Euro. Das jährliche Steueraufkommen betrage rund eine Milliarde Euro.
"Uns sind derzeit etliche Fälle bekannt, in denen Kaffeetrinker Kaffee aus dem Ausland zu günstigen Preisen ersteigert und Monate nach der Kaffeelieferung ein Schreiben der Zollbehörden wegen Steuerhinterziehung erhalten haben", sagte Preibisch. Der Zoll wende derzeit sehr konsequent das Kaffeesteuergesetz an.
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