Online-Alkohol

EU sagt “Nein” zum Import von Online-Alkohol

Ausland
23.11.2006 17:50
Aus der Traum für viele Konsumenten. Wer bisher im Internet oder per Post günstige Spirituosen oder Wein aus dem EU-Ausland bestellt hat, profitierte von den oft niedrigeren Abgabesätzen im Ausland. Ab sofort müssen solche Lieferungen in Österreich aber versteuert werden.
Zu dieser Erkenntnis kam nun der Europäische Gerichtshof. Weiter keine Auflagen gibt es für die Einfuhr von Alkoholika, die persönlich gekauft und dann nach Hause transportiert werden. Bei den deutschen Nachbarn ermittelt der Zoll unterdessen wegen Steuerhinterziehung gegen Tausende Käufer, die Kaffee über das Internet bestellt hatten.

"Sobald Sie im Internet Kaffee bestellen, muss dieser versteuert werden", erläuterte der Sprecher der Oberfinanzdirektion (OFD) Köln, Eugen Bresemann. Ein Kunde müsse den Kauf bei seinem Hauptzollamt melden, das dann einen Steuerbescheid ausstelle. Bei kleineren Vergehen müsse voraussichtlich niemand mit einem Bußgeld rechnen. Der Zoll sei aber gesetzlich verpflichtet, Hinweisen nachzugehen.

In Europa wird die Kaffeesteuer nach Verbandsangaben nur in Deutschland, Belgien und Dänemark erhoben. In der Bundesrepublik beträgt der Steuersatz für ein Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro und für ein Kilogramm löslichen Kaffee 4,78 Euro. Das jährliche Steueraufkommen betrage rund eine Milliarde Euro. 

"Uns sind derzeit etliche Fälle bekannt, in denen Kaffeetrinker Kaffee aus dem Ausland zu günstigen Preisen ersteigert und Monate nach der Kaffeelieferung ein Schreiben der Zollbehörden wegen Steuerhinterziehung erhalten haben", sagte Preibisch. Der Zoll wende derzeit sehr konsequent das Kaffeesteuergesetz an.

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