Österreich hält vorerst weiter an der Geheimhaltung von Behördeninformationen fest: Der Plan, das Amtsgeheimnis abzuschaffen, ist für diese Legislaturperiode definitiv gescheitert. Viereinhalb Jahre wurde über eine Reform diskutiert - jedoch ohne Ergebnis. Die Opposition zweifelt nun, ob es den Regierungsparteien jemals ernst damit gewesen ist, mehr Transparenz beim Zugang zu Informationen und Unterlagen des Staates zu gewähren.
Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) machte laut Parlamentskorrespondenz die ÖVP für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich. Seine Parteikollegen Johannes Jarolim und Josef Cap erinnerten daran, dass der neue ÖVP-Chef Sebastian Kurz seinerzeit selbst die Abschaffung des Amtsgeheimnisses gefordert habe. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl hielt entgegen, es sei einfach nicht gelungen, die notwendige Verfassungsmehrheit für einzelne Gesetzesbestimmungen zu finden.
Im März 2013 hatte das Bundeskanzleramt erstmals Pläne für ein "Informationsfreiheitsgesetz" und eine Reform des Amtsgeheimnisses vorgelegt. Grüne und FPÖ - auf deren Zustimmung die Koalition bei der Verfassungsmaterie angewiesen ist - forderten bis zuletzt Änderungen. Auch den Aktivisten vom Forum Informationsfreiheit gingen die Regierungspläne nicht weit genug. Gefordert wurde eine umfassende Auskunftspflicht der Behörden bei Anfragen von Bürgern. Auch Journalisten sahen eine "Farce" in der geplanten Reform.
Grüne und NEOS enttäuscht
Der grüne Klubobmann Albert Steinhauser bezweifelte im Verfassungsausschuss, dass es die Regierungsparteien mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses jemals ernst gemeint haben. Man habe ihm gegenüber angedeutet, dass vor allem die Länder für das Platzen der Gespräche verantwortlich sind, so Steinhauser.
Enttäuscht zeigte sich auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak. "Mir ist ziemlich egal, wer am Scheitern schuld ist", es brauche ein generelles Umdenken in Sachen Amtsverschwiegenheit, bekräftigte er. Die Bürger hätten ein Recht auf Information.
Weiterhin unklare Rechtslage
Bei der Reform des Amtsgeheimnisses geht es um die Frage, wie weit der Staat Bürgerinnen und Bürgern Einblick in seine Arbeit gewähren muss. Derzeit ist die Rechtslage unklar, denn das Amtsgeheimnis steht in der Verfassung (Artikel 20) direkt vor der Auskunftspflicht der Behörden: Ersteres verpflichtet Behörden zur Verschwiegenheit über geheimhaltungswürdige Informationen, zweiteres erlaubt Auskunft über alles, was keiner Verschwiegenheit unterliegt. Für Kritiker öffnet diese unklare Rechtslage Tür und Tor für willkürliche Geheimhaltung.
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